OB Kurzbach und Beigeordneter äußern sich zu Vorwürfen
Veröffentlicht: Donnerstag, 06.06.2024 13:22
In Solingen nehmen Oberbürgermeister Tim Kurzbach und der Beigeordnete Jan Welzel jetzt Stellung zu den Vorwürfen im Schleuser-Skandal.

Von OB Kurzbach heißt es, er habe auf eigene Nachfrage von der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft erfahren, dass er als einer von vielen Beschuldigten geführt wird. Demnach sei er anscheinend als Mitwisser beschuldigt. Kurzbach sagt, dass dies nicht den Tatsachen entspricht. Er habe seine volle Kooperation zugesagt und werde alles tun, um die Vorwürfe gegen ihn auszuräumen. Gleichzeitig habe er beim Regierungspräsidenten in Düsseldorf ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt, um sich vom Verdacht eines Dienstvergehens zu entlasten. Auch gegen Jan Welzel als Verantwortlichen der Ausländerbehörde werde offenkundig ermittelt, sagt Welzel selbst. Er sagt es habe in Solingen keine rechtswidrigen Aufenthaltserlaubnisse gegeben. Er stellt sich ausdrücklich vor die Mitarbeiter der Ausländerbehörde und fordert, dass mit ihm als Amtsträger umgegangen wird wie mit jedem anderen Beschuldigten - dass also die Unschuldsvermutung gilt, bis das Gegenteil bewiesen wird.
Das sind die vollständigen Statements von Kurzbach und Welzel
Oberbürgermeister Tim Kurzbach:
„Ich habe auf eigene Nachfrage, durch meinen Rechtsanwalt erfahren, dass ich in dem laufenden Verfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf neuerdings gemeinsam mit vielen anderen als Beschuldigter geführt werde. Ich habe der Staatsanwaltschaft meine volle Kooperation zugesichert und werde auch alles in meiner Macht Stehende tun, um die mir nun bekannten Vorwürfe vollumfänglich auszuräumen. Die Angelegenheit stellt sich derzeit für mich so dar, dass ein einzelner Beschuldigter mich gemeinsam mit weiteren Personen in eher allgemeiner Form insbesondere als angeblicher Mitwisser beschuldigt hat. Da mir klar ist, dass dies nicht den Tatsachen entspricht, blicke ich den nun folgenden Ermittlungen entspannt entgegen.
Weiterhin habe ich beim Regierungspräsidenten in Düsseldorf die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen mich selbst beantragt, um mich von dem Verdacht eines Dienstvergehens zu entlasten.“
Beigeordneter Jan Welzel:
„Offenkundig wird in meiner Verantwortung für die Solinger Ausländerbehörde wegen der illegalen Schleusungen auch gegen meine Person als Beschuldigter ermittelt. Die Praxis im Umgang mit diesen Fällen habe ich im Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung am 14. Mai 2024 hinreichend erläutert; die Fraktionen im Rat der Stadt Solingen haben in den vergangenen Tagen die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Ermittlungsakten genutzt. Hintergrund der Solinger Verwaltungspraxis ist die Norm des § 21 AufenthG, die einen Aufenthaltstitel bei nachhaltiger selbständiger Tätigkeit gewährt. Im Ergebnis ist auf dieser Grundlage in Solingen keine rechtswidrige Niederlassungserlaubnis ergangen.
Ich halte die Arbeit der Solinger Ausländerbehörde verwaltungsrechtlich für korrekt und ich stelle mich ausdrücklich vor alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Allerdings erwarte ich als Amtsträger, dass mir nunmehr auch die strafprozessualen Rechte eines Beschuldigten zugestanden werden und mir vermeintlich strafrechtlich relevante Verfehlungen auch rechtsstaatlich sauber vorgehalten und auch bewiesen werden. Ich bin mir sicher diese Dinge entkräften zu können. Dies kann aber nicht in den Medien erfolgen, sondern muss im rechtsstaatlichen Rahmen geschehen.“