
Oberbürgermeister Kurzbach zahlt Anwaltskosten selbst
Die Stadt sagt, aus Stadtmitteln seien bislang keine Anwaltsrechnungen bezahlt worden. Dennoch laufe jetzt eine interne Prüfung, eine externe soll noch in Auftrag gegeben werden.
Veröffentlicht: Freitag, 06.12.2024 05:21
Solingens Oberbürgermeister Tim Kurzbach trägt seine Anwaltskosten selbst. Das ist das Statement der Stadt am Abend. Gestern war berichtet worden, dass die Kosten aus dem laufenden Verfahren in der sogenannten Schleuseraffäre, in der Kurzbach zu den Beschuldigten gehört, aus der Stadtkasse gezahlt werden könnten. Eine Auszahlung eines Vorschusses gemäß "Dienstanweisung Rechtsschutz" an den Oberbürgermeister habe bislang nicht stattgefunden, sagt jetzt die Stadt. Aktuell trage er sämtliche Anwaltskosten selbst aus privaten Mitteln. Dass die Dienstanweisung, wonach die Verwaltung so einen Vorschuss auf Kosten für Rechtsanwälte für Beschäftigte der Stadt gewähren kann, erst im September geändert wurde, hänge mit einer Einzelfallprüfung zusammen. Dabei sei aufgefallen, dass die Dienstanweisung von 1999 sei und gemäß einem Erlass des Landes angepasst werden musste. Eine interne Prüfung laufe jetzt und eine externe sei noch nicht beauftragt. (ns)