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Portal für einrichtungsbezogene Impfpflicht
© Christian Modla, dpa
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Portal für einrichtungsbezogene Impfpflicht

Ab dem 15. März müssen medizinsche und Pflege-Einrichtungen sowie Rettungsdienste im RSG Land den Impfnachweis ihrer Mitarbeiter an das Gesundheitszentrum melden. So sieht es die das Infektionsschutzgesetzt vor. Und in Solingen soll es dafür ein entsprechendes Meldeportal geben.

Veröffentlicht: Mittwoch, 16.02.2022 11:22

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Über das Portal sollen die betroffenen Einrichtungen ganz einfach online die Mitarbeiter ohne Impfnachweis melden können. Das Gesundheitsamt würde dann die betroffenen Personen kontaktieren und den Impfnachweis einfordern, so die Stadt. Nach Ablauf einer passenden Frist, entscheidet das Amt über ein mögliches Betretungsverbot. Noch sei das Meldeportal allerdings in der Planung- Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verunsichere aktuell noch die Unternehmen und das Gesundheitsamt, sagt die Stadt.



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