Anzeige
Radio RSG lädt Euch ins Kino ein
© Lumen / Radio RSG
Teilen: mail

Radio RSG lädt Euch ins Kino ein

Wir verschenken 50 x 2 Tickets plus Snackgutschein für das Lumen Filmtheater Solingen. Film und Termin könnt Ihr selbst bestimmen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 23.09.2020 04:42

Anzeige

Ein ganzer Kinosaal voller RSG-Hörer, die ihre Tickets gewonnen haben und gemeinsam mit uns einen aktuellen Blockbuster schauen - auf diese lieb gewonnene Tradition des RSG-"Exklusivkinos" müssen wir in der bisherigen Form noch ein Weilchen verzichten. Aber Lust, mal wieder ins Kino zu gehen, hätten wir schon. Ihr auch? Dann haben wir genau das Richtige für Euch.

Radio RSG verschenkt 50 x 2 Kinogutscheine für das Lumen Filmtheater Solingen. Wann Ihr die Tickets bis Jahresende einlöst, ob zusammen oder getrennt, welchen Film Ihr damit schaut - das entscheidet Ihr selbst. Zu jeder Freikarte gehört außerdem noch ein Snackpaket, wie Ihr es aus unserem Exklusivkino kennt: Ihr bekommt gratis einen Softdrink 0,5 l und habt dazu die Wahl zwischen einer kleinen Tüte Popcorn oder einer kleinen Tüte Nachos mit Saucen nach Wahl.

Einfach das Formular unten ausfüllen und auf Euer Glück hoffen. Welche Filme derzeit im Lumen laufen, erfahrt Ihr hier.

Anzeige

Teilnahmebedingungen

Anzeige

Mitmachen ab 18 Jahren. Teilnahmeschluss ist Sonntag, 27. September, 24 Uhr. Unter allen Teilnehmenden werden die Gewinner*innen fortlaufend ausgelost und von Radio RSG telefonisch und/oder per E-Mail informiert. Der Versand der Preise erfolgt auf dem Postweg.

Die Gewinner*innen erhalten jeweils zwei Kinogutscheine und zwei Snackgutscheine gemäß obiger Beschreibung. Die Kinogutscheine beeinhalten jeweils einen freien Eintritt für einen 2D-Film nach Wahl* im Lumen Filmtheater Solingen. *Ausgenommen sind ausverkaufte Vorstellungen und Sondervorstellungen sowie D-Box-Motion-Seats. Die Einlösung für eine 3D-Vorstellung ist gegen Zuzahlung möglich. Bitte beachten: Die Filmgutscheine sind bis 31.12.2020 gültig.

Bei Nichtanspruchnahme verfällt der Gewinn, es besteht auch kein Anspruch auf Auszahlung des Gewinns. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen von Radio RSG. Bitte auch die Datenschutzhinweise beachten.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige