
Rechte beim Umtausch
Die Einzelhändler sind mit dem Weihnachtsgeschäft insgesamt zufrieden. Vor allem an den Wochenenden waren die Innenstädte im RSG-Land voll. Aber nicht alles, was gekauft und verschenkt wurde, gefällt auch. Beim Umtausch muss man aber einiges beachten, sagt die Solinger Verbraucherzentrale.
Veröffentlicht: Freitag, 27.12.2019 11:32
Geschenke, die nicht gefallen oder die aus Versehen doppelt unterm Baum lagen dürfen nicht selbstverständlich umgetauscht werden. Tatsächlich ist man dabei auf die Kulanz des Händlers angewiesen, sagt die Solinger Verbraucherzentrale. Anders sieht es bei defekter Ware aus: Mängel dürfen zwei Jahre lang reklamiert und umgetauscht werden. Allerdings muss der Händler nicht das Geld erstatten, er kann auch eine Reparatur oder ein Ersatzprodukt anbieten. Im Internet ist der Umtausch grundsätzlich einfacher: alle Online-Kaufverträge können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.