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Regeln beim Kurzarbeitergeld während der Coronakrise gelockert
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Wer die Möglichkeit hat, monatlich zu sparen, sollte auf diese Finanztipps achten.
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Regeln beim Kurzarbeitergeld während der Coronakrise gelockert

Wer nun in einem systemrelevanten Beruf aushilft, muss sich das Geld nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen

Veröffentlicht: Freitag, 03.04.2020 03:17

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Das ist eine Sonderregelung des Gesetzgebers.Dazu gehört unter anderem die Arbeit im Einzelhandel, in der Medizin oder auch in der Landwirtschaft. Hier werden gerade auch im RSG-Land händeringend Helfer gesucht. Dabei darf das Gesamteinkommen der Tätigkeiten nicht das normale Nettoeinkommen übersteigen. Die Lockerung soll einerseits finanzielle Abhilfe schaffen und andererseits die systemrelevanten Bereiche stärken.

 

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