
© Pixabay
© Pixabay
Wer die Möglichkeit hat, monatlich zu sparen, sollte auf diese Finanztipps achten.
Regeln beim Kurzarbeitergeld während der Coronakrise gelockert
Wer nun in einem systemrelevanten Beruf aushilft, muss sich das Geld nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen
Veröffentlicht: Freitag, 03.04.2020 03:17
Anzeige
Das ist eine Sonderregelung des Gesetzgebers.Dazu gehört unter anderem die Arbeit im Einzelhandel, in der Medizin oder auch in der Landwirtschaft. Hier werden gerade auch im RSG-Land händeringend Helfer gesucht. Dabei darf das Gesamteinkommen der Tätigkeiten nicht das normale Nettoeinkommen übersteigen. Die Lockerung soll einerseits finanzielle Abhilfe schaffen und andererseits die systemrelevanten Bereiche stärken.
Anzeige