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Remscheid sucht Wahlhelfer für die NRW-Landtagswahl

Die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen rückt immer näher. Es dauert zwar noch rund rund drei Monate bis dahin, trotzdem sucht man in Remscheid jetzt schon Wahlhelfer.

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Am 15. Mai wählen die Remscheider und Solinger die neue NRW-Landesregierung. Bei mehreren Millionen Wahlberechtigten und ähnlich vielen Stimmzetteln ist das ohne Helfer kaum möglich. Wer in in einem der lokalen Wahlbüros beim Erfassen der Stimmen helfen will, kann sich jetzt bewerben. Die Voraussetzungen sind die selben wie bei der Wahl selbst: Volljährigkeit und deutsche Staatsangehörigkeit. Die Wahlhelfer bekommen dafür ein sogenanntes Erfrischungsgeld: Beide Städte zahlen ihnen zwischen 60 und 80 Euro für den gesamten Wahltag.


Wer Wahlhelfer werden möchte, kann sich ans Wahlamt wenden.

Tel: 02191 169090 / wahlhelfende@remscheid.de

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Infos rund um die Wahlhilfe

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Wer kann Wahlhelferin und Wahlhelfer sein?

Jede für die Landtagswahl wahlberechtigte Person kann mitmachen.


Was sind die Aufgaben von Wahlhelfer:innen?

Zu den Aufgaben gehören die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, die Ausgabe der Stimmzettel, die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses sowie die Erstellung einer Niederschrift.


Welche Qualifikation benötigen Wahlhelfer:innen?

Besondere Vorkenntnisse für die Übernahme dieser vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgabe sind nicht erforderlich. Interessierte sollten jedoch zuverlässig sein und Freude an der Arbeit mit Menschen mitbringen. Und keine Sorge: Das Wahlamt bereitet alle auf ihre Aufgabe vor und achtet darauf, dass in jedem Wahlvorstand immer auch erfahrene Wahlhelfende sind.


Wie läuft ein Wahltag ab?

Der Wahltag beginnt für die Wahlhelfer:innen in Urnenwahllokalen um 7.30 Uhr. Die Wahlzeit beginnt um 8 Uhr und endet um 18 Uhr. Direkt im Anschluss erfolgt die Auszählung. Üblicherweise arbeitet der Wahlvorstand in Schichten, die am Wahlsonntag morgens abgesprochen werden.

Für Wahlhelfende in Briefwahllokalen beginnt der Wahltag um 16 Uhr.


Gibt es für den Einsatz eine Anerkennung?

Für das ehrenamtliches Engagement wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 60 bis 80 Euro gezahlt – je nachdem, welche Funktion im Wahllokal übernommen wird.

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