
Remscheider wegen Körperverletzung verurteilt
Wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung wurde gestern ein 20-jähriger Remscheider vor dem Wuppertaler Landgericht zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Er hatte seinen Mitbewohner angegriffen und verletzt, weil dieser im gemeinsamen Zimmer rauchte, das sieht das Gericht als erwiesen an. In dem Zimmer der beiden Männer durfte nicht geraucht werden. Weil der Mitbewohner des Angeklagten, das trotzdem tat und auch nicht aufhören wollte, wurde der 20-Jährige wütend. Laut Anklageschrift soll er die Tür des gemeinsamen Zimmers von innen abgeschlossen und seinen Mitbewohner an die Zimmerwand gedrängt haben. Dann soll er mit einem großen Messer in Richtung des Oberkörpers seines Opfers eingestochen haben. Das habe den Stich mit seiner Hand abwehren können und sich dabei verletzt. Die Anklageschrift gegen den 20-jährigen Remscheider lautete auch auf versuchten Totschlag. In der Urteilsbegründung ist dieser Anklagepunkt aber weggefallen. Auf ihn kommen jetzt zwei Jahre Jugendstrafe zu.
Veröffentlicht: Donnerstag, 29.04.2021 03:55