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Zollbeamtinnen und Zollbeamte auf dem Weg zum Einsatz (Archivbild)
Symbolbild
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Schwarzarbeit bei Entsorgerfirmen?

Recyclingfirmen, Containerdienste, Schrotthänder: Zollfahnder haben auf der Suche nach Fällen von Schwarzarbeit derzeit die Abfallwirtschaft im Visier.

Veröffentlicht: Dienstag, 17.11.2020 18:53

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Zollfahnder haben auf der Suche nach Fällen von Schwarzarbeit derzeit die Abfallwirtschaft im Visier. In den vergangenen Tagen waren Zöllner in Remscheid und Solingen, aber auch in Wuppertal und Velbert zu Kontrollen unterwegs. Überprüft wurden dabei Betriebe aus den Bereichen Recycling und Entsorgung, Containerdienste oder Schrotthändler. Und die Zohllfahnder wurden fündig. In 26 Fällen bekamen Mitarbeiter der überprüften Firmen nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn, in 3 Fällen wurden Ausländer illegal beschäftigt. 7 Mal wurde ein Verfahren wegen Scheinselbstständigkeit eingeleitet. Die vollständige Auswertung der großangelegten Kontrollaktion dauere allerdings noch einige Zeit, teilt das Hauptzollamt Düsseldorf. Auf die schwarzen Schafe unter den Entsorgungsunternehmen warten nun je nach Verstoß Bußgelder oder auch ein Strafverfahren.




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Pressemitteilung des Hauptzollamtes Düsseldorf vom 17.11.2020


Düsseldorf (ots) - 64 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts beteiligten sich an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Die Zöllner des Hauptzollamts Düsseldorf prüften am 10. November 2020 in den Städten Wuppertal, Remscheid, Solingen und Velbert und befragten insgesamt 128 Personen (davon 72 in Wuppertal) von 47 verschiedenen Arbeitgebern. Dabei fanden sie folgende Hinweise auf mögliche Verstöße:


-Unterschreitung des Mindestlohns in 26 Fällen

-Beitragsvorenthaltung in 11 Fällen

-Scheinselbstständigkeit in 7 Fällen

-Illegale Ausländerbeschäftigung in 3 Fällen

-Leistungsmissbrauch in 8 Fällen


In Düsseldorf trafen die Zöllner zwei westafrikanische Arbeitnehmer an, die sich mit Passkopien Dritter auswiesen. Eine Identitätsfeststellung ergab, dass sich die beiden Personen nicht in Deutschland aufhalten und dementsprechend auch keiner Tätigkeit nachgehen dürfen. In Absprache mit der Ausländerbehörde wurden die Westafrikaner dem Polizeigewahrsam übergeben.

Die Auswertung der Ergebnisse dauert an und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Bundesweit überprüften rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS am 10. November 2020 in der bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe. Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen. Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn/Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen/Unterlagen eingeleitet. Insgesamt sind in 985 Fällen weitere durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen noch nicht abgeschlossen. Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmer*innen erhalten einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.

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