
So geht es in Schulen und Kitas im Winter-Lockdown weiter
In den Schulen im RSG-Land wird die Präsenzpflicht ab 14. Dezember ausgesetzt und die Ferien um zwei freie Tage verlängert. Kitas können außerhalb geplanter Schließungszeiten geöffnet bleiben.
Veröffentlicht: Freitag, 11.12.2020 13:30
Schulen
Die Schulen bleiben bis nächsten Freitag (18. Dezember) grundsätzlich geöffnet, aber vor allem die älteren Schüler müssen bzw. sollen nicht mehr ins Schulgebäude kommen.
Für die Klassen 1 bis 7 gibt es aber weiterhin Unterricht bzw. Angebote in den Schulen. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder aber vom Präsenzunterricht befreien lassen. Das müssen sie der Schule schriftlich mitteilen, auch ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich, sagt das Land.
Für die Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
Die Berufskollegs sollen die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen nutzen. Die Schulleitung kann hier in eigener Verantwortung entscheiden, in welchem Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht sinnvoll umsetzbar ist.
Das Schulministerium betont aber: "Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember."
Und: Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen, die nicht verschoben werden können, dürfen wie geplant stattfinden. Dafür müssen die betroffenen Schüler dann auch für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen.
Offizielles Ende der Weihnachtsferien ist weiterhin der 6. Januar 2021, der folgende Donnerstag und Freitag (7. und 8. Januar 2021) sind aber unterrichtsfrei. Hier gelten die gleichen Regeln wie für den 21. und 22. Dezember. Das heißt, die Schulen sollen bei Bedarf eine Notbetreuung anbieten.
Kitas
Die Kitas und Kindertagespflegeeinrichtungen im RSG-Land werden nicht grundsätzlich geschlossen. Bereits geplante Schließungszeiten können wie vorgesehen umgesetzt werden. Das Land appelliert an alle Eltern, die Betreuungsangebote nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Wer es irgendwie vereinbaren kann, sollte sein Kind zuhause betreuen. Darüber hinaus soll der Kita-Betrieb aber vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 auf ein Minimum reduziert werden.
NRW-Familienminister Joachim Stamp erklärt dazu: "Wenn Eltern Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen Sie diese. Das gilt ausdrücklich auch für private Gründe. Kein Kind soll durch diesen Lockdown Schaden nehmen. Suchen Sie den vertrauensvollen Kontakt zu Ihrer Kita oder Kindertagespflegeperson."