Soforthilfen können beantragt werden

Die ersten Hochwasseropfer im RSG-Land haben bereits finanzielle Soforthilfen erhalten, weitere sollen bald folgen. In Remscheid wird ab morgen die Bürgerhilfe im Rathaus ausgezahlt. Haushalte, die vom Hochwasser betroffen sind, erhalten morgen eine Soforthilfe in Höhe von maximal 3.500 Euro. Die Soforthilfe kann morgen von 11 bis 16 Uhr im Remscheider Rathaus beantragt werden. Die Mittel stammen aus dem Soforthilfepaket, welches das Landeskabinett gestern erst beschlossen hat. Das Geld ist als erste finanzielle Überbrückung gedacht, falls Geräte ersetzt oder ein Hotelzimmer bezahlt werden muss. Auch in Solingen erhalten Betroffene Unterstützung: aktuell werden Anträge auf Soforthilfe von einem mobilen Team in Untenrüden angenommen. In der kommenden Woche steht das Team noch mal in Burg und ebenfalls in Rüden. Alle weiteren Einzelheiten findet ihr weiter unten auf dieser Seite.

© Dorena Fluck

Soforthilfe in Solingen

Solinger Haushalte, die bei der Flutkatastrophe am 14./15. Juli zu Schaden gekommen sind, können eine unbürokratische Soforthilfe in Höhe von maximal 3.500 Euro pro Haushalt beantragen.

 

Die Anträge dazu können am Bürgerbeteiligungswagen (Mo-Mi in Burg, Do-Fr im Rüden 10.00-12.00 Uhr und 15.00-18.00 Uhr ) abgeholt und wieder abgegeben werden. Ebenfalls geht das ab Montag jeweils von 08.00 Uhr bis 16:00 Uhr im Empfangsbereich des Rathauses WSP 1. Die Mittel stammen aus dem Soforthilfepaket, das das Landeskabinett am 22. Juli für von der Unwetterkatastrophe betroffene Gruppen beschlossen hat.

 

Hilfe für Privatpersonen

Die Bürgerhilfe wird unmittelbar mit einem Mindestbetrag von 1.500 Euro (für die antragstellende Person) und einem Höchstbetrag von 3.500 Euro pro Haushalt (500 Euro für jede weitere Person im Haushalt) gewährt. Das Geld ist als erste finanzielle Überbrückung gedacht, um beispielsweise eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen zu bewältigen. Über die Soforthilfe wird umgehend entschieden.

 

Voraussetzung: Die Anträge müssen persönlich unterzeichnet sein. Digitale Beantragung ist nicht möglich. Die Betroffenen müssen lediglich versichern, dass ihnen im eigenen Haushalt ein Schaden von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nach eigener Einschätzung nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird. Außerdem müssen sie das geschädigte Wohnobjekt gemietet haben oder als Eigentümerin oder Eigentümer selbst bewohnen..

 

Weiteren Hilfen des Sofortpakets der Landesregierung NRW

Mit dem Soforthilfepaket hilft die Landesregierung NRW nicht nur Privatpersonen. Drei weitere Gruppen erhalten unbürokratische Soforthilfen.Die Anträge nimmt ebenfalls die Stadt Solingen (am Bürgerbeteiligungsmobil und im Solinger Rathaus) entgegen.

 

Gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe

Für jede betroffene Betriebsstätte kann eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Auch vom Unwetter betroffene Unternehmen, Selbständige und Landwirte können die Anträge wie o.g. bekommen und abgeben.

 

Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Das Land bietet Soforthilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Hier gelten für besonders Betroffene dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

https://www.land.nrw/de/soforthilfe

Soforthilfe in Remscheid

Remscheider Haushalte, die bei der Flutkatastrophe am 14./15. Juli zu Schaden gekommen sind, erhalten am morgigen Samstag, 24. Juli, eine unbürokratische Soforthilfe in Höhe von maximal 3.500 Euro im Remscheider Rathaus. Von 11 bis 16 Uhr können Betroffene in Raum 221 die Soforthilfe beantragen. Die Mittel stammen aus dem Soforthilfepaket, das das Landeskabinett am 22. Juli für von der Unwetterkatastrophe betroffene Gruppen beschlossen hat.

 

Bürgerhilfe für Privatpersonen

Die Bürgerhilfe wird unmittelbar mit einem Mindestbetrag von 1.500 Euro (für die antragstellende Person) und einem Höchstbetrag von 3.500 Euro pro Haushalt (500 Euro für jede weitere Person im Haushalt) gewährt. Das Geld ist als erste finanzielle Überbrückung gedacht, um beispielsweise eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen zu bewältigen.

 

Voraussetzung

Die Betroffenen müssen lediglich versichern, dass ihnen im eigenen Haushalt ein Schaden von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nach eigener Einschätzung nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird. Außerdem müssen sie das geschädigte Wohnobjekt gemietet haben oder als Eigentümerin oder Eigentümer selbst bewohnen. Das passende Antragsformular erhalten Betroffene gemeinsam mit der Richtlinie zur Soforthilfe und einer FAQ-Liste (s. Anlage) vor Ort. Wichtig außerdem: Der Personalweis ist mitzubringen, damit Meldeadresse und Schadensgebiete in Remscheid abgeglichen werden können.

 

Vollmacht

Geschädigte Personen, denen eine persönliche Antragstellung nicht möglich ist, können hierfür jemanden bevollmächtigen. Hier gilt die Regel: Die Geschädigten müssen in jedem Fall selbst den Antrag unterschreiben.

 

Antragstellung ab dem 26. Juli

Weitere Anträge auf Soforthilfe ab Wochenbeginn können an der Pforte des Rathauses Remscheid (Theodor-Heuss-Platz 1, 42853 Remscheid) abgegeben oder in den Außenbriefkasten rechts neben dem Haupteingang eingeworfen werden. Über die Soforthilfe wird umgehend entschieden.

 

Weiteren Hilfen des Sofortpakets der Landesregierung NRW

Mit dem Soforthilfepaket hilft die Landesregierung NRW nicht nur Privatpersonen. Drei weitere Gruppen erhalten unbürokratische Soforthilfen.

 

Gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe

Für jede betroffene Betriebsstätte kann eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden.

Für vom Unwetter betroffene Unternehmen, Selbständige und Landwirte ist die Remscheider Wirtschaftsförderung zentrale Ansprechstelle.

Linktipp: Antragsformular und die Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen stehen im Landesprotal zum Download!


Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Das Land bietet Soforthilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Hier gelten für besonders Betroffene dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

Linktipp: Antragsformular und die Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen stehen im Landesportal zum Download!

 

Kommunen

Auch die vom Unwetter betroffenen Städte, Gemeinden und Kreise erhalten eine erste Soforthilfe, damit sie die nötigste Infrastruktur in den Kommunen herrichten können sowie Räumungs- und Reinigungsarbeiten vornehmen können.

Das Land NRW stellt der Stadt Remscheid eine Kommunalhilfe nach Maßgabe der Richtlinie in Höhe von 1,0 Mio. Euro zur Verfügung. Die Verwendung wird geklärt, sobald Klarheit zum Schadensbild besteht.

Linktipp: Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen stehen im Landesportal zum Download!

 

Hotline

Zu den Hilfsmaßnahmen hat die Landesregierung unter der Nummer 0211-4684 4994 das „Bürgertelefon Fluthilfe“ eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren.

 

 

 

 

 

 

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