Solingen bekommt Ausgangsbeschränkung

Ab morgen gilt in Solingen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Die gilt zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens .

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Während dieses Zeitraums ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nur in Ausnahmefällen erlaubt. Dazu zählen unter anderem der ehrenamtliche Einsatz bei Hilfsorganisationen, medizinische Notwendigkeiten, die Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen, die Teilnahme an Gottesdiensten aus besonderen Anlässen und die notwendige Versorgung von Tieren. Kontrolliert wird die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung durch den Ordnungsdienst und die Polizei. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 300 Euro rechnen. Die Ausgangsbeschränkung gilt bis zum 10. Januar.

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