
Solingen: Schulsport eingestellt, Maskenpflicht ausgeweitet
In Solingen gilt jetzt in den Grundschulen ab Klasse 3 auch im Unterricht und im Offenen Ganztag durchgängig Maskenpflicht. Die Schul-Sporthallen werden geschlossen.
Veröffentlicht: Montag, 14.12.2020 14:59
Wegen der unverändert hohen Inzidenzwerte in Solingen - heute bei 285 - hat die Stadt dem Land weitere Maßnahmen vorgelegt und heute in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Ab Dienstag (15.12.) gilt:
- Maskenpflicht an den Grundschulen ab Klasse 3 auch im Unterricht und im Offenen Ganztag. Für Schüler der Klassen 1 und 2 sowie für die Förderschulen wird das durchgängige Masketragen ebenfalls dringend empfohlen.
- Die Sporthallen an allen Schulen werden geschlossen und der Sport- und Schwimmunterricht eingestellt. Ausgenommen sind Schüler, die im laufenden Schuljahr eine Abschlussprüfung in Sport machen.
- An den weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 8 sowie an den Berufskolleg wird die Abstandsregel jetzt auch aufs Klassenzimmer übertragen. Wo nicht genug Platz ist, um den Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten, sollen die Klassen geteilt und in Distanz- oder Wechselmodellen unterricht werden. Dies gilt nicht für die Abschlussjahrgänge. (Durch die Vorgabe des Landes, das vom 14. bis 18.12. alle Schüler ab Klasse 8 grundsätzlich ins Homeschooling gehen, kommt diese Regelung für Solingen allerdings zunächst nicht zum Tragen.)
Erste Solinger Schulen haben ihre Eltern heute bereits über die geplanten Maßnahmen informiert. Die Stadt Wuppertal hatte ähnliche Maßnahmen zu Maskenpflicht und Schulschort bereits Ende voriger Woche angeordnet.
Schüler der Klassen 1 bis 7 sind in ganz NRW diese Woche von der Präsenzpflicht befreit. Die Eltern entscheiden, on sie ihre Kinder in die Schule schicken oder zuhause lernen lassen. Nach Angaben von Schulderzernentin Dagmar Becker kam am Montag noch rund die Hälfte der Grundschüler zum Unterricht in die Schulen. In den Klassen 5 bis 7 sei der Anteil nach Rückmeldung der Schulen etwas höher gewesen.
Die Solinger Schulverfügung gilt formal bis zum 10. Januar - faktisch damit aber zunächst nur noch für die Tage bis zum Beginn der Weihnachtsferien.