
Solinger Coronademo mit Zwischenfällen
Am Abend waren in Solingen mehrere Kundgebungen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen angekündigt. Stattgefunden haben sie aber nur teilweise.
Veröffentlicht: Dienstag, 18.01.2022 06:46
Die Gruppe "Solinger Widerstand" hatte diesmal gleich zwei Demonstrationen angemeldet, um gegen Coronamaßnahmen und Impfpflicht zu demonstrieren. Beide sollten in einem Abstand von 15 Minuten vor bzw. neben dem Rathaus starten. Damit wollte man offenbar auch versuchen, die 3G-Regel zu umgehen, die bei Demos mit über 750 Teilnehmern gilt (siehe Hintergrund).
Zum geplanten Beginn befanden sich jedoch schätzungsweise 200 bis 300 Personen auf dem Rathausplatz, weitere warteten im Umfeld. Die Verantwortlichkeiten haben die zwei Versammlungen daraufhin zusammenführen lassen. Den Versammlungsleitern wurde vor Beginn der Demonstration mitgeteilt, dass die Corona-Schutzregeln und diesbezügliche Anordnungen der Stadt umgesetzt werden müssen. Für die Anmelderin der Kundgebung war das offenbar nicht akzeptabel, die Demonstration unter diesen Bedingungen durchführen. Sie hat sich daraufhin zurückgezogen und vom Ort entfernt. Ob die Versammlung damit offiziell beendet ist oder nicht, blieb für die Anwesenden offen.
Eine Gruppe von rund 150 Personen ließ sich davon jedenfalls nicht beeindrucken und zog eigenmächtig in verschiedene Richtungen zu Fuß durch die Innenstadt und angrenzende Straßen. Dort wurde die Gruppe kurze Zeit später von der Polizei aufgelöst. Einige wenige Personen haben Widerstand geleistet, so ein Polizeisprecher. Zwei Teilnehmer wurden daraufhin kurzzeitig in Gewahrsam genommen.
Die Polizei sagt, dass zwar insgesamt mehr war zu tun als sonst auf den Montagsdemos, aber das sonst alles weitestgehend friedlich abgelaufen ist.
Hintergrund
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung NRW sieht vor, dass an Versammlungen im Freien bei mehr als 750 Teilnehmenden nur noch getestete oder immunisierte Personen teilnehmen dürfen (3G-Regel). Darüber hinaus muss bei derartigen Versammlungen und Kundgebungen unabhängig von der Personenzah mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Ausnahme: Wenn die Teilnehmer getestet oder immunisiert sind, gilt die Maskenpflicht nur, wenn der Mindestabstand (1,5 Meter) unterschritten wird. Nehmen ausschließlich immunisierte Personen an der Versammlung teilt, besteht keine generelle Maskenpflicht.
Einen Eilantrag gegen die betreffenden Regelungen des Landes hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster am Freitag zurückgewiesen.
Auch die Initatorin der Solinger Montagsdemo hat versucht, die Anordnungen von Stadt bzw. Polizei zur Durchführung der Kundgebung gestern kurzfristig per Eilantrag beim Verwaltungsgericht anzufechten - damit ist sie jedoch gescheitert und muss nun die Kosten des Verfahrens tragen.