
Solinger Cybergroomer muss in Haft
Im Prozess gegen einen 35-jährigen Solinger, der Kinderpornos verbreitet und Chatpartner zum Kindesmissbrauch animiert hat, hat das Landgericht ein Urteil gefällt. Der Mann wurde zu einer Gesamtfreiheitstrafe von drei Jahren verurteilt.
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Weil er Kinder über ein Online-Chatportal sexuell belästigt hat, muss ein Mann aus Solingen jetzt für drei Jahre ins Gefängnis. Wegen sexuellem Missbrauch und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte sprach das Landgericht den 35-jährigen schuldig. Für die 10. große Strafkammer gab es keine Zweifel an den Vorwürfen. Über einen Messengerdienst hatte der Angeklagte seine Chatpartner zu sexuellen Handlungen an Kindern animiert. Dabei war er unter verschiedenen Identitäten unterwegs, gab sich unter anderme als weibliche Jugendliche aus. Inwieweit seine Chatpartner den Aufforderungen zum Kindesmissbrauch tatsächlich folgten, blieb im Prozess offen. Auf seinen Handys fanden die Ermitler aber eine Reihe belastender Bilder, die der 35-jährige mehrfach auch geteilt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Mann bleibt aber weiter in Untersuchungshaft.