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Solinger und Remscheider haben Anspruch auf Heiz-Zuschuss
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Solinger und Remscheider haben Anspruch auf Heiz-Zuschuss

Noch ist es recht mild im Oktober – Doch die nahenden Wintermonate bereiten Sorge. Falls die Heizkosten nicht bezahlbar sein könnten, hat man auch als Erwerbstätiger Anspruch auf Unterstützung.

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Sobald die Nachzahlungen für die Heizung fällig werden, könnten viele Haushalte im RSG Land vor einer großen, unbezahlbaren Geldsumme stehen. Die VBZ informiert jetzt, dass man direkt nach dem Erhalt der Nachzahlung beim Jobcenter Unterstützung beantragen kann. Selbst bei geringem Vermögen können die Sozialhilfen ausgezahlt werden. Wichtig ist: Der Antrag muss unmittelbar gestellt werden, sobald man die Rechnung bekommen hat. Außerdem werden die Kosten für Strom nicht extra übernommen.

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