Sperrstunde: Solingen noch offen

Mehrere NRW-Städte haben die neuen Vorgaben des Landes bereits umgesetzt.

Wegen schnell steigender Infektionzahlen in mehreren Städten und Kreisen hat sich die NRW-Landesregierung am Sonntag bereits auf mehrere Maßnahmen verständigt, die in "Hotspots" mit einer RKI-Inzidenz über 50 verbindlich umgesetzt werden müssen. Am Montag hat das Gesundheitsministerium dazu einen Erlass (Dokument) an die Kommunen verschickt. Fünf zentrale Punkte tauchen darin auf:

  • Kontaktbeschränkung von 10 auf 5 Personen aus verschiedenen Haushalten
  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen draußen und drinnen
  • generelles Verbot von Veranstaltungen mit mehr 250 Besuchern in geschlossenen Räumen bzw. 500 Besuchern bei Draußen-Events
  • Reduzierte Öffnungszeiten für Gastsstätten ("Sperrstunden") > ohne konkrete zeitliche Vorgabe
  • zeitliche Begrenzung für den Verkauf von Alkohol > ohne konkrete zeitliche Vorgabe

Eine Begrenzung von privaten Feiern - außerhalb der eigenen Wohnung - auf maximal 25 Gästen war durch die geltende Corona-Schutzverordnung des Landes bereits geregelt.

Die Stadt Solingen hatte nach Überschreiten des 50er Wertes Ende voriger Woche bereits zusätzliche Maßnahmen beschlossen. So gelten hier bei Veranstaltungen bereits eine Beschränkung der Besucher (derzeit 300) sowie eine erweiterte Maskenpflicht. Eine schärfere Kontaktregel sowie Einschränkungen für Gastronomie und Getränkeverkauf, wie vom Land angeordnet, gibt es in Solingen allerdings noch nicht. Am Dienstag hieß es dazu von der Stadt, man werde die neuen Vorgaben sorgfältig prüfen und abwägen. Eine aktualisierte lokale Verfügung solle vorrausichtlich am Samstag (17. Oktober) erst in Kraft treten.

Das gilt in anderen Hotspots

Einige andere "Hotspot"-Städte mit kritischer Inzidenz haben die Vorgaben des Landes in ihren Krisenstäben am Dienstag und Mittwoch bereits umgesetzt und angeordnet.

  • Wuppertal: ab 15. Oktober Sperrstunde und Alkoholverbot in der Öffentlichkeit von 1 bis 6 Uhr
  • Hamm: ab 14. Oktober Sperrstunde 1 Uhr, kein Alkoholausschank und -verkauf von 0 bis 5 Uhr
  • Hagen: ab 15. Oktober Sperrstunde und Alkoholverbot in der Öffentlichkeit von 1 bis 6 Uhr
  • Herne: ab 14. Oktober Sperrstunde und einschränkter Alkoholverkauf von 0 bis 6 Uhr
  • Leverkusen: ab 14. Oktober Sperrstunde 0 bis 6 Uhr, Alkoholverbot in der Öffentlichkeit von 23 bis 6 Uhr
  • Gelsenkirchen: ab 14. Oktober Sperrstunde und Alkoholverkaufs-Verbot von 0 bis 6 Uhr
  • Kreis Recklinghausen: ab 14. Oktober Sperrstunde von 0 bis 6 Uhr und Alkoholverbot in der Öffentlichkeit von 22 bis 6 Uhr
  • Duisburg: ab 14. Oktober Sperrstunde und Alkoholverkauf bis 1 Uhr
  • Köln: Sperrstunde 1 Uhr, Alkoholverbot in der Öffentlichkeit ab 22 Uhr, außerdem teilweises Alkohol-Verkaufsverbot an komplettten Wochenenden für bestimmte Orte im Kölner Stadtgebiet
  • Düsseldorf: ab 14. Oktober Sperrstunde und Alkoholverbot in der Öffentlichkeit von 1 bis 6 Uhr

Das Alkohol-Verkaufsverbot betrifft auch Kioske und Tankstellen. In allen genannten Städten gilt auch bereits die verschärfte Kontaktregel, dass sich nur maximal 5 Personen aus verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit treffen dürfen.

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