Stadt Solingen erhöht die Mietobergrenzen

In Solingen sind die Mieten vor allem bei kleineren Wohnungen um die 50 Quadratmeter und bei sehr großen Wohnungen in diesem Jahr deutlich gestiegen. Hauptgrund dafür: Immobilienbesitzer haben viel Geld in die energetische Sanierung gesteckt.

Deshalb hat die Stadt Solingen jetzt auch die Mietobergrenzen für Personen und Lebensgemeinschaften erhöht, die staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. In der Klingenstadt erhalten rund 6900 Einzelpersonen und Lebensgemeinschaft Arbeitslosengeld II, weitere 2.500 beziehen Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für sie gelten die neuen Mietobergrenzen – zum Beispiel: Ein-Personen-Haushalt 420 Euro, zwei Personen 510, drei Personen 640 Euro. Zu diesen Konditionen stehen auf dem örtlichen Wohnungsmarkt bedarfsgerechte Wohnungen zur Verfügung, jede dritte Wohnung der jeweiligen Kategorie erfüllt die Obergrenze. Als Berechnungsgrundlage dient die Bruttokaltmiete Heiz- und Stromkosten sind in diesen Sätzen nicht enthalten. Die neuen Sätze gelten ab Januar 2021.

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