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Steuerentlastungen für Hochwasseropfer
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Steuerentlastungen für Hochwasseropfer

Opfer der Hochwasser-Katastrophe in Remscheid und Solingen können eine zinsfreie Steuer-Stundung beantragen. Möglich macht das der Katastrophenerlass des NRW-Finanzministeriums. Er stellt Städten einen Rahmen zur Verfügung, in dem steuerliche Erleichterungen möglich gemacht werden können. Spenden an Hilfskonten öffentlicher Institutionen sind abzugsfähig und Flutopfer können Neuanschaffungen für den Haushalt als „außergewöhnliche Belastung“ in der Steuer geltend machen.

 

Katastrophenerlass des Finanzministers.


Infos von der Stadt Solingen:

Die entstandenen Schäden werden bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Die nachweislich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31. Oktober 2021 unter Darlegung der Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Gewerbesteuern beantragen. Ebenfalls können Herabsetzungsanträge für Vorauszahlungen der Gewerbesteuer gestellt werden. Die Stundungen werden längstens bis zum 31. Januar 2022 gewährt. Auf Stundungszinsen wird verzichtet. Gleiches gilt für die Grundsteuer der betroffenen Grundstücke. Über Erlassmöglichkeiten kann im Rahmen des § 33 GrStG entschieden werden. Hierfür ist ein Antrag bis zum 31. März 2022 erforderlich.

Ebenso wird für nachweisbar unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Vollstreckungsschuldner von Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31. Januar 2022 abgesehen. In den betreffenden Fällen werden, die im Zeitraum vom 14. Juli 2021 bis zum 31. Januar 2022 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Januar 2022 erlassen.


Ansprechpartner:innen:

Gewerbesteuer - Stadtdienst Steuern: Herr Speck 290-3736 oder Frau Mbuyi 290- 3611

Grundsteuer - Technische Betriebe Solingen: Frau Klose 290-4548 oder Herr Beaujean 290-4330

Vollstreckung - Finanzmanagement: Frau Reitz 290-6484 oder Herr Schüller 290-6400

Veröffentlicht: Mittwoch, 21.07.2021 06:52

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