
© Vorwerk
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Thermomix-Streit: Klage abgewiesen
Im Prozess um den Thermomix haben die Richter zu Gunsten des Herstellers Vorwerk entschieden. Geklagt hatte eine Kundin von Vorwerk. Sie wollte das Geld für ihren Thermomix zurück.
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Der Grund: Kurz nachdem sie das aktuelle Thermomixmodell gekauft hatte, brachte Vorwerk eine neuere Version der Luxus-Küchenmaschine auf den Markt. Die Kundin fühlte sich getäuscht. Sie sagt: hätte sie das gewusst, hätte sie gewartet, bis das neue Modell rauskommt. Vor Gericht ging es nun um die Frage: muss ein Unternehmen den Kunden mitteilen, wenn es plant ein neues Modell auf den Markt zu bringen? Die Richter haben entschieden: Nein! Sie wiesen die Klage der Frau ab.
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