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TÜV und ADAC kritisieren THC-Grenzwert-Anhebung
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TÜV und ADAC kritisieren THC-Grenzwert-Anhebung

Der TÜV ist besorgt über Cannabis-Konsum im Straßenverkehr. Eine Expertengruppe, die vom Bundesamt für Digitales und Verkehr eingesetzt wurde hat eine neue Obergrenze für THC im Blut vorgeschlagen.

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Aktuell liegt der Grenzwert von THC, das man im Blut haben darf bei 1,0 Nanogramm pro Milliliter. Der Vorschlag der Expertengruppe: diesen Wert auf 3,5 Nanogramm anheben. - TÜV und ADAC sehen das kritisch. Der Wert von 3,5 sei zu hoch und aus verkehrsfachlicher Sicht nicht zu befürworten, sagt auch der TÜV Rheinland. Cannabis verlangsame die Reaktionszeit und schränke die Konzentrationsfähigkeit ein, findet außerdem der ADAC auch für unsere Region. Deshalb ist man zumindest bei Fahr-anfängern für eine ähnliche Regelung wie der 0-Promille Grenze bei Alkohol. Die aktuelle 1,0 Grenze sei bei Cannabis allerdings auch nicht praktikabel, so der ADAC, weil damit gerade nur der Konsum von Cannabis nachgewiesen werden kann, aber nicht wie viel konsumiert wurde. Mit 3,5 Nanogramm seien die Grenzen mit Blick auf die Verkehrssicherheit aber ausgereizt.

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