Übersicht: welche Corona-Regeln gelten jetzt in Remscheid?

Wegen der zuletzt gestiegenen Coronazahlen in Remscheid hat der Krisenstab gestern weitere Schutzmaßnahmen getroffen. Noch immer liegt die 7-Tages-Inzidenz über den Schwellenwert 50. Unter anderem muss an weiterführenden Schulen jetzt auch wieder im Unterricht eine Maske getragen werden. Vorausgesetzt der Mindestabstand von 1,5 Metern kann nicht eingehalten werden. Aktuell befinden sich Hunderte Schüler in Quarantäne. Allein gestern sind drei weitere Neuinfektionen an Schulen hinzugekommen. Deswegen müssen zwei Klassen der Albert Einstein Gesamtschule und ein Kurs des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiuns zwei Wochen lang in häusliche Quarantäne. Der Krisenstab hat außerdem Kontaktbeschränkungen und neue Regelungen im Sport und bei Feiern getroffen.

Die neuen Corona-Regeln für Remscheid könnt Ihr weiter unten nachlesen.

© Dorena Fluck

Folgende Maßnahmen hat der Remscheider Krisenstab am Mittwoch beschlossen:

Maskenpflicht im Unterricht

An allen weiterführenden und berufsbildendenen Schulen wird die Maskenpflicht auch im Unterricht wieder verpflichtend eingeführt – überall, wo der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Schülern nicht eingehalten werden kann: Die Regelung ist deckungsgleich zu der Regelung, die zu Beginn des Schuljahres in ganz Nordrhein-Westfalen gegolten hat. Schulleitungen können Ausnahmen nur im Einzelfall aus medizinischen oder anderen wichtigen Gründen zulassen.


Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum

Die Kontaktbeschränkung der Coronaschutzverordnung für den Aufenthalt im öffentlichen Raum wird auf maximal fünf Personen oder Angehörige von zwei häuslichen Gemeinschaften reduziert. Die Kontaktbeschränkung gilt – so, wie es auch die Coronaschutzverordnung vorsieht – ebenfalls für Restaurants und Gastronomie, Geschäfte, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.


Private Feiern: Anzeige oder Genehmigung

Private Feiern mit geselligem Charakter (z. B. runde Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen) müssen ab sofort ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen der Stadt gemeldet werden. Ab 50 Teilnehmern bis zur Obergrenze von 150 Teilnehmern müssen Feiern von der Stadt Remscheid genehmigt werden. Als verpflichtender Bestandteil der Anzeige bzw. des Antrags müssen außerdem Listen über die voraussichtlichen Teilnehmer der Veranstaltung sowie ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept eingereicht werden. Auch wer seine Räumlichkeiten für eine private Feier zur Verfügung stellt oder vemietet, muss dies der Stadt anzeigen. Die Mitteilung bzw. den Genehmigungsantrag müsst Ihr mindestens 3 Tage vor dem Fest per Mail an ordnungsamt@remscheid.de schicken. Dabei ist eine Liste der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit deren Kontaktdaten vorzulegen. Die tatsächlichen Teilnehmer sind am Veranstaltungstag mit Namen, Adressen und Telefonnummern zu dokumentieren.


Sportveranstaltungen: reduzierte Zuschauer und Maskenpflicht

Bei Sport dürfen ab sofort maximal 150 Zuschauer zugelassen werden. Die Pflicht zur Genehmigung und zur Vorlage eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzept bleibt bestehen. Zusätzlich soll eine umfassende Maskenpflicht verfügt werden, drinnen und draußen. Ausnahme: am Sitzplatz, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird.


Kulturveranstaltungen: Information über Konzepte und Genehmigungen

Kulturveranstaltungen, Konzerte und Aufführungen sind nur bis maximal 200 Zuschauer zulässig. Bei mehr als 150 Zuschauern und/oder wenn die Abstandsregelung in der Location nicht eingehalten werden kann, besteht die Verpflichtung zum ständigen Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, auch am Sitzplatz. Es muss eine umfassende Nachverfolgung gegeben sein.


Verstöße können bis einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.


Zusätzlich werden weitere Appelle an die Bürgerinnen und Bürger gerichtet:

•   Auch in den Kirchen und bei religiösen Zusammenkünften sollte unbedingt der Abstand eingehalten und auch eine Maske getragen werden, die lediglich unter Abstandswahrung am festen Sitzplatz abgenommen werden kann.

•   Zusammenkünfte, Feiern oder ähnliches im privaten Bereich beziehungsweise in Wohnungen sollten reduziert und vermieden werden.

•   An belebten Plätzen, Straßen, Wegen oder ähnlichen Flächen in der Öffentlichkeit sollte Mund-Nase-Schutz getragen werden.


Folgendes hatte der Krisenstab bereits am Dienstag beschlossen:


•   Der Krisenstab empfiehlt das Tragen von Alltagsmasken in der Öffentlichkeit für das gesamte Stadtgebiet.

•   Das Gesundheitsamt wird die Einhaltung häuslicher Quarantänen verstärkt kontrollieren und Verstößen gegen die Quarantäne-Auflagen konsequent ahnden.

•   Die Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in der Öffentlichkeit wird verstärkt. Ab sofort ist er auch wieder sonntags im Einsatz und wird Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung konsequent ahnden.

•   Großveranstaltungen über 300 Personen werden mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen bis auf Weiteres nicht mehr genehmigt.

•   Den Schulen wird die Durchführung von Sportunterricht in Hallen untersagt. Dies gilt zunächst bis zu den Herbstferien.

•   Acht Sporthallen, denen eine ausreichende Lüftung fehlt, werden komplett geschlossen. Das sind:

1.   Alexander-von-Humboldt-Realschule/Sporthalle Altbau

2.   Sportanlage / Gymnastikhalle Jahnplatz

3.   Albert-Einstein-Gesamtschule II – Turnhalle

4.   Berufskolleg Wirtschaft u. Verw., Sporthalle

5.   Schulzentrum Klausen

6.   GGS Siepen, Sporthalle

7.   Albert-Einstein-Gesamtschule - Gymnastikhalle

8.   Albert-Einstein-Gesamtschule - Sporthalle

•   Der Sportbund und die Sportvereine werden gebeten, die Situation in den Hallen im Trainings- und Spielbetrieb – falls erforderlich – zu entzerren.

•   Es erfolgt ein öffentlicher Aufruf für den Verzicht auf Reisen in Risikogebiete und eine Darstellung der Folgen bei Reisen in Risikogebiete.

•   Zusätzlich soll es über eine Einbindung der Wirtschaftsakteure eine gezielte Aufklärung der Arbeitnehmerschaft über mögliche arbeitsrechtlichen Konsequenzen von Urlauben in Risikogebieten geben.

Darüber hinaus setzt die Stadt verstärkt auf Aufklärung. Eine mehrsprachige Informationskampagne mit klaren Hinweise zu Risiken und Verhaltensregeln soll über Kitas, Schulen und Vereine an alle Eltern verteilt werden.

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