Unternehmen können Sozialversicherungsbeiträge stunden

Unternehmer können Sozialversicherungsbeiträge für März und April später zahlen – darauf macht der CDU-Bundestagsabgeordnete für das RSG-Land Jürgen Hardt aufmerksam. Alle Unternehmer und Selbstständigen haben die Möglichkeit, Sozialversicherungsbeiträge vorübergehend stunden zu lassen – heißt sie können die Beträge später zahlen, sollten sie durch die Coronakrise in finanzielle Schieflage geraten sein. Dafür würden auch keine Zinsen berechnet.




Eine Stundung der Beiträge zu den erleichterten Bedingungen ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind. Um sich die Sozialversicherungsbeiträge für den Monat März stunden zu lassen, müssen sich die betroffenen Unternehmen bis spätestens heute formlos bei ihrer Krankenkasse melden.


 

© Büro Jürgen Hardt MdB

Weitere Meldungen