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Urteil: 14,5 Jahre Haft für Wermelskirchener Kinderschänder
© Frank Waltel
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Urteil: 14,5 Jahre Haft für Wermelskirchener Kinderschänder

Im Missbrauchskomplex Wermelskirchen hat das Kölner Landgericht einen 45 Jahre alten Mann zu 14,5 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Veröffentlicht: Dienstag, 28.02.2023 13:37

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Der Mann hatte unter anderem als Babysitter Kontakt zu seinen Opfern bekommen. Das jüngste Opfer war gerade mal 4 Wochen alt. Die Kinder betäubte der Mann nach Ansicht des Richters vor den Missbrauchstaten. Andere Opfer seien behindert und deshalb wehrlos gewesen, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Über ein Jahrzehnt konnte der Mann unentdeckt Kinder missbrauchen, etwa in dem er als Babysitter das Vetrauen der Eltern gewann, und dann mit den Kindern alleine seine Taten begang. Er traf sich auch mit anderen Pädophilen im Netz oder Real, um mit ihnen gemeinsam Kinder zu missbrauchen. Erschreckende Taten von menschenverachtender Qualität sagte der Richter. Im Prozess wurden 26 Stunden Videos der Taten gezeigt, nur ein Teil dessen, was die Ermittler auf dem Computer des IT-Experten fanden, sie konnten bislang 140 weitere Tatverdächtige identifizieren.

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