Urteil im "Glucose-Fall" rechtskräftig

Das Urteil wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung im sogenannten „Glukose-Fall“ gegen eine Kölner Apothekerin ist rechtskräftig.

Dies hat nun der Bundesgerichtshof entschieden. Die Apothekerin hatte zwei schwangeren Frauen, darunter eine Solingerin, eine Lösung für einen Routinetest auf Schwangerschaftsdiabetes verabreicht, die mit einem Lokalanästhetikum verunreinigt war. Diese war mit einem Lokalanästhetikum verunreinigt gewesen. Die Solingerin verstarb, nachdem sie die Lösung eingenommen hatte; die andere Frau überlebte. Das Kölner Landgericht hatte die Apothekerin zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Sie hatte Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Dieser hat das Urteil nun bestätigt, allerdings die Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung aufgehoben. (ns)

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