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Urteil: Leichenteile im Müll
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Urteil: Leichenteile im Müll

Die fristlose Kündigung eines Solinger Friedhofsgärtners war nicht rechtens. Das hat das Oberlandes-Gericht Düsseldorf jetzt entschieden. Der Friedhofs-Gärtner soll vor vier Jahren Leichenteile eines ausgehobenen Grabs in einem Müllcontainer entsorgt haben. Die Solinger Kirchengemeinde kündigte ihn fristlos.

Veröffentlicht: Mittwoch, 05.02.2020 14:57

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Laut Oberlandesgericht Düsseldorf sei die fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt.Der Mann habe zuvor 25 Jahre für die Gemeinde gearbeitet und sei nie negativ aufgefallen. Deshalb hätte es eine Abmahnung geben müssen. So würden dem Gärtner noch Gehälter für ein halbes Jahr zustehen. Der Fall liegt bereits vier Jahre zurück.

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