Urteil nach Verfolgungsjagd in Solingen

Im März hatte ein Mann in Solingen eine Verfolgungsjagd mit der Polizei provozieren wollen und dabei zwei Kinder entführt. Nun ist das Urteil gefallen.

Der Angeklagte war schuldunfähig - er leidet an einer psychischen Erkrankung. Er hatte sich wie in einem Computerspiel gefühlt und zunächst absichtlich einen Unfall mit anderen Autos verursacht - dabei war ein hoher Sachschaden entstanden. Dann stieg der Mann in eines der anderen Fahrzeuge, dessen Fahrer kurz ausstieg, und fuhr davon - mit den beiden Kindern auf der Rückbank. Schließlich ließ er das Auto mit offenen Türen stehen. Die Staatsanwaltschaft wollte ihn in eine psychiatrische Klinik einweisen lassen, die Strafkammer entschied nun anders. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt und der Führerschein eingezogen. Nach Tageblatt-Informationen muss er sich einer medikamentösen Behandlung unterziehen.

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