Verbraucherzentrale zum Maskenkauf

Im ÖPNV und in den Geschäften im RSG-Land reichen die bisherigen Alltagsmasken aus Stoff bald nicht mehr. Bund und Länder haben am Abend beschlossen, dass bald medizinische Masken getragen werden müssen. Die Verbraucherzentralen im RSG-Land sagen, dass man beim Kauf solcher Masken vor allem auf das die Kennzeichnung achten muss - um keine Fake-Ware zu kaufen.


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FFP2 oder OP-Masken müssen auf jeden Fall eine CE- Kennzeichnung und eine vierstellige Prüfnummer haben, sagen die Verbraucherzentralen im RSG-Land. Nur dann sind sie sicher. Und trotz des etwas besseren Schutzes der medizinischen Masken sollte man auf keine Fall Abstände verringern oder die Handhygiene vernachlässigen. Im beruflichen Umfeld und nach langer Tragedauer, sollten die Masken nicht mehrfach verwendet werden. Wer die Masken nur kurz im Bus oder zum Einkaufen trägt, kann sie bei 80°C für 60 Minuten im Backofen desinfizieren.

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