Versicherung gegen Corona-Schulden?

Wer derzeit durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit aufgrund der Corona Pandemie Probleme mit seinen Kreditraten hat, sollte unbedingt die Restschuldversicherung prüfen.

© Verbraucherzentrale NRW

Dazu rät die Solinger Verbraucherzentrale. Eine Stundung sollte das letzte Mittel sein. Ob die Restschuldversicherung zahlen muss, steht im Kleingedruckten des Vertrags. So zahlen viele Versicherer zum Beispiel erst nach drei Monaten Arbeitslosigkeit. Bei Kurzarbeit wird oft gar nicht gezahlt, so die Verbraucherzentrale Solingen. Die gibt den Tipp: Wer bereits eine Restschuldversicherung hat, die jetzt aber nicht zahlt, sollte prüfen, ob er sie kündigen oder sogar widerrufen kann. Dadurch kann dauerhaft die monatliche Kreditrate gesenkt werden. Unbedingt sollte das aber schriftlich bestätigt werden.

Informationen und Beratung zu diesem und anderen aktuellen Verbraucherthemen bietet die örtliche Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW telefonisch (z. B. in Solingen unter 0212/226576-01), per E-Mail oder auch persönlich – natürlich unter Berücksichtigung des höchstmöglichen Gesundheitsschutzes für die Beteiligten und nur nach vorheriger Terminvergabe.

 

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