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Verwirrung bei Europawahl im RSG Land
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Verwirrung bei Europawahl im RSG Land

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Im Rahmen der Europawahl gab es gestern in den sozialen Netzwerken große Verwirrung um die Dokumente, die man mit zum Wahlbüro bringen muss. Nutzer beschwerten sich, dass doch eine Wahlbenachrichtigung alleine nicht ausreichend sein könne. Die Städte machen jetzt darauf aufmerksam, dass das bei jeder Wahl so abläuft. Die Europawahl jetzt sei genauso abgelaufen, wie jede andere Wahl auch sagen beide Städte: Wer ins Wahlbüro geht, braucht ausschließlich seine Wahlbenachrichtigung. So ist es im entsprechenden Gesetz geregelt. Nur wenn es Auffälligkeiten gibt, kann zusätzlich zur Wahlkarte noch ein Ausweis verlangt werden. Aber das passiere nur ganz selten, heißt es auf RSG Nachfrage aus den Rathäusern. Anders sieht es aus, wenn man seine Wahlbenachrichtigung verloren hat. Dann kann man ohne Benachrichtigung in sein Wahllokal gehen und darf dann mit Ausweis trotzdem wählen.

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