Verwirrung um Schülerausweise als Testnachweis

Ab morgen sollen Schülerinnen und Schüler im RSG-Land ihre Schülerausweise als Testnachweis verwenden. So sieht es die neue Corona-Schutzverordnung des Landes vor, die ab morgen gilt. Das sorgt allerdings für Verwirrung, das Land will nun bei der Verordnung nachbessern. Vom Prinzip her ist es so gedacht: Schülerinnen und Schüler werden sowieso zweimal die Woche auf Corona getestet. Die Tatsache, dass sie eine Schule besuchen, soll als Testnachweis ausreichen und mit dem Schülerausweis belegt werden. Das Problem: Schülerausweise werden erst ab 15 Jahren ausgestellt, Grundschüler haben in der Regel keine. Inzwischen hat das Land auf Facebook angekündigt, dass künftig einfach alle Schülerinnen und Schüler als "getestet" gelten sollen - auch ohne Schülerausweis. Der Remscheider SPD-Landtagsabgeordnete Sven Wolf und seine Fraktion im Landtag kritisieren das Durcheinander auf Twitter. Mal wieder sorge die NRW-Regierung unter Armin Laschet für Verwirrung.

Am Mittwochnachmittag teilte das NRW-Gesundheitsministerium mit, dass es noch heute eine Änderung der Corona-Schutzverordnung geben werde. In dieser soll es dann heißen: „Alle Schülerinnen und Schüler an inländischen Schulen gelten als getestet.“ Der Schülerausweis müsse erst ab 15 Jahren mitgeführt werden. Einige Grundschulen hatten schon einen Ansturm auf Schülerausweise befürchtet.

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