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Weihnachtsgeschäft: Besondere Rechte bei langen Lieferzeiten
© Kristina Malis
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Weihnachtsgeschäft: Besondere Rechte bei langen Lieferzeiten

Lange Lieferzeiten, wenig Ware und fehlende Rohstoffe - das Weihnachtsgeschäft wird dieses Jahr umständlicher, als sonst. Die Verbraucherzentrale Remscheid gibt jetzt Tipps, wie man bestmöglich mit den auftretenden Problemen umgehen kann. Wer rund um Weihnachten länger auf eine Lieferung warten muss hat besondere Rechte.


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Die Lieferzeiten verlängern sich ab Ende November meistens um ein bis zwei Tage. Beim Online-Kauf muss der Händler das Datum angeben, bis zu dem spätestens geliefert wird. Sollte sich die angekündigte Lieferzeit deutlich verlängern, kann man bereits vor Erhalt der Ware vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wer besonders lange auf ein Paket warten muss hat die Möglichkeit den Kauf zu stornieren – und zwar noch bevor das Paket überhaupt ankommt. Wer lieber vor Ort einkauft könnte sogar günstiger dabei wegkommen, denn im stationären Handel wird oft bereits frühzeitig Ware eingekauft - die Ware unterliegt dann also nicht so starken Preisschwankungen, wie das im Online-Handel der Fall ist. Die aktuellen Lieferengpässe können schnell auch unseriöse Anbieter auf den Plan rufen. Grundsätzlich sollten die Alarmglocken klingeln, wenn ein Produkt, bei dem es Lieferengpässe gibt, plötzlich im Internet sehr billig und schnell zu haben ist.

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Widerrufsrecht bei langen Lieferzeiten

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•    Lieferzeiten

Pakete haben in Deutschland je nach Anbieter eine Lieferzeit von ein bis fünf Tagen. Im Weihnachtsgeschäft - also ab circa Ende November - können sich die Lieferzeiten um ein bis zwei Tage verlängern. Pakete aus Übersee haben in der Regel deutlich längere Laufzeiten. Beim Online-Kauf muss der Händler das Datum angeben, bis zu dem er spätestens liefern wird. Wer jetzt schon weiß, was er verschenken möchte, tut gut daran, die Besorgungen frühzeitig zu erledigen. Es empfiehlt sich zudem, Preise im stationären Handel zu vergleichen, da hier bereits frühzeitig Ware eingekauft wird und die Waren nicht so starken Preisschwankungen unterliegen.


•    Widerrufsrecht

Wenn Verbraucher:innen bereits frühzeitig mitgeteilt wird, dass sich die ursprünglich angekündigte Lieferzeit deutlich verlängert, können sie überlegen, ob sie am Vertrag festhalten wollen oder den Vertrag widerrufen möchten. Denn der Widerruf ist schon vor Erhalt der Ware möglich. Dann muss der Vertrag rückabgewickelt werden, so dass Verbraucher:innen die Möglichkeit haben, sich nach Alternativen, zum Beispiel einem Gutschein oder dem Einkauf im stationären Handel, umzusehen.


•    Betrugsfallen

Lieferengpässe können schnell unseriöse Anbieter auf den Plan rufen. Grundsätzlich sollten die Alarmglocken schrillen, wenn ein Produkt, bei dem es Lieferengpässe gibt, plötzlich im Internet sehr billig zu haben ist. Verbraucher:innen sollten dann besonders genau den Anbieter und dessen Seriosität prüfen. Denn es könnte sich um einen Fakeshop handeln. Möglich ist ebenfalls, dass Versand-, Zoll- und Rücksendegebühren bei solchen Angeboten die Kosten in die Höhe treiben oder Waren mit minderwertiger Qualität verschickt werden.

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