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Weitere Lockerungen
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Weitere Lockerungen

Die Inzidenzwerte im RSG-Land sinken weiter. Remscheid liegt heute bei knapp 56 und Solingen liegt bei knapp 48 und damit den dritten Werktag in Folge unter 50.

Veröffentlicht: Dienstag, 01.06.2021 04:13

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Sollte das bis Freitag so bleiben, könnten ab Sonntag weitere Lockerungen in Kraft treten. Remscheid ist aktuell noch einen Schritt davor, hier enden morgen zunächst die Maßnahmen der Bundesnotbremse. "Ich bin optimistisch, dass der Inzidenzwert nun noch weiter sinken wird", sagt der Leiter des Remscheider Gesundheitsamtes, Dr. Frank Neveling. Das Lösen der Notbremse sei ein großer Erfolg, aktuell sehe die Lage in Remscheid vielversprechend aus. Dass die Entwicklung hier nun ähnlich wie in Solingen verlaufen werde, sei absolut wahrscheinlich. Neveling geht davon aus, dass Remscheid bald ebenfalls stabil unter 50 liegen wird. Wegen der sinkenden Inzidenzwerte gibt es bereits ab heute eine erste Lockerung in Remscheid: die Maskenpflicht in der Innenstadt wird aufgehoben. Die entsprechenden Hinweisschilder sollen kurzfristig entfernt werden, sagt die Stadt.


Was gilt ab Mittwoch (02.06.) in Remscheid?


Bundes-Notbremse entfällt

Nach einer tagesaktuellen Festlegung des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales entfällt in Remscheid ab dem 02.06.2021 die Bundes-Notbremse und Remscheid wird der Inzidenzstufe 3 zugeordnet. Voraussetzung dafür war, dass der Inzidenzwert in Remscheid an fünf Werktagen in Folge unter 100 lag.


Ab Mittwoch, den 02.06.2021, gelten damit in Remscheid die Vorgaben der Coronaschutzverordnung NRW – Inzidenzstufe 3 (100-50,1). Im Einzelnen bedeutet dies:


Die Ausgangssperre entfällt!


Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus zwei Haushalten erlaubt.


Außerschulische Bildung

Präsenzunterricht ist im Freien ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten möglich.

Innen ist Präsenzunterrricht nur mit negativem Testergebnis erlaubt.

Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit maximal fünf Personen erlaubt.


Kinder-/ Jugendarbeit

Gruppenangebote sind innen mit 10 und außen mit 20 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Test erlaubt.

Ferienangebote und Ferienreisen sind mit negativem Test möglich.


Kultur

Veranstaltungen sind außen mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Konzerte (drinnen), Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 250 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb außen kann ohne Personenbegrenzung stattfinden. Innen ist das mit 20 Personen, einem negativen Test und ohne Gesang/Blasinstrumente möglich.


Sport

Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen ist erlaubt.

Freibäder können für die Sportausübung (keine Liegewiesen) mit negativen Tests geöffnet werden.

Außen sind bis zu 500 Zuschauer erlaubt, wenn negative Tests und ein Sitzplan vorliegen - auch ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung.


Freizeit

Die Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen ist erlaubt, sofern negative Tests vorliegen. Hierzu zählen u.a. Minigolfanlagen, Kletterparks, Hochseilgärten.

Freibäder dürfen für den Sportbetrieb mit negativen Tests öffnen.

Ausflugsfahrten mit Schiffen (in den Außenbereichen) sind mit negativen Tests erlaubt.


Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist

Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung zählt, kann stattfinden ohne click & meet und ohne vorherigen Test.

Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 20 qm.


Messen/Märkte

Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept sind möglich.


Gastronomie

Die Außengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests und eine Platzpflicht gegeben ist.

Das Umkreis-Verzehrverbot fällt weg.


Beherbergung/Tourismus

„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) sind mit einem negativen Test möglich.

Hotels dürfen ohne Kapazitätsbegrenzung öffnen. Das gilt auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie.

Busreisen sind mit vorherigem Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent) möglich, falls nicht ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.


Tagungen, Kongresse, private Veranstaltungen und Party sind weiterhin nicht zulässig.


Maskenpflicht Innenstadt endet am 01.06.2021

Die seit Herbst letzten Jahres in bestimmten Teilen der Remscheider Innenstadt geltende Maskenpflicht endet morgen. Die Allgemeinverfügung der Stadt Remscheid zum Zwecke der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurde per Allgemeinverfügung veröffentlicht in einem Sonderamtsblatt aufgehoben: https://remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/dokumente050/0.02-2021-Amtsblatt-Nr.20-31Mai-Sonderausgabe.pdf

Die entsprechenden Schilder und Hinweistafeln werden kurzfristig entfernt.


Schulen in Präsenz

Mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 kehren auch die Schulen wieder in den Präsenzunterricht in voller Klassenstärke zurück. Details zur näheren Ausgestaltung finden sich auf den Informationsseiten des Schulministeriums NRW:

https://www.schulministerium.nrw/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-31-mai-2021 Hygienevorgaben, Masken- und Testpflicht gelten weiter. Die Remscheider Schulen starten grundsätzlich ebenfalls ab Mittwoch in den Präsenzunterricht. In Ausnahmefällen sind schulspezifische Sonderregelungen möglich. Eltern und Schülerinnen und Schüler werden gebeten, auf die entsprechenden Informationen der jeweiligen Schule zu achten.


Kitas ab 07.06.2021 wieder in Regelbetrieb

Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagspflegestelle wechseln am 07.06.2021 landesweit wieder in den Regelbetrieb: https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/20210526_offizielle_information_betrieb_ab_7._juni_2021.pdf




 

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