Weitere Lockerungen und Öffnungen in Sicht

Die Inzidenzwerte im RSG-Land sinken weiter. In Solingen liegt der Wert heute bei gut 120, in Remscheid bei gut 109. Nachdem die Inzidenz in Remscheid fünf Werktage in Folge die ersten Grenzwerte unterschritten hat, treten heute einige Lockerungen in Kraft. Wie zuvor in Solingen gehen die Schulen in den Wechselunterricht. Außerdem gibt es in Remscheid die Möglichkeit wieder mit Termin Shoppen zu gehen. Die Stadt Remscheid hatte sich die ganze vergangene Woche darauf vorbereitet, denn der Trend der Inzidenz war relativ eindeutig. Auch die Schulen hatten Zeit sich auf den Wechselunterricht vorzubereiten. Geschäfte in Remscheid dürfen nun wieder Kunden mit Termin empfangen, die entweder durchgeimpft, genesen oder negativ getestet sind. Das nächste Ziel für Remscheid und Solingen könnte nun eine andauernde Inzidenz von unter 100 sein. Dann gäbe es keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mehr und die Kontaktbeschränkungen würden gelockert. Außerdem wären etwa Konzerte im Freien mit bis zu 500 Besuchern möglich. Auch bei Museen oder im Sport gäbe es dann Lockerungen. Alle weiteren Infos stehen weiter unten.

Lage in Remscheid

Modeladen, Elektromarkt, Möbelhaus oder Baumarkt - diese und andere Geschäfte, die zuletzt nur Abholung anbieten durften, können nun in Remscheid wieder öffnen. Allerdings mit engen Auflagen: nur 1 Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche ist erlaubt. Wer Terminshoppen machen will, braucht einen maximal 24 Stunden alten negativen Schnelltest oder einen Nachweis als vollständig Geimpfter oder Genesener. Zur Kundenerfassung können Remscheider Händler jetzt auch die Luca-App nutzen, die in Solingen bereits Mitte März eingeführt wurde.

Mehr zum Terminshopping in Remscheid gibt es hier.


Lage in Solingen

In Solingen müssen sich die Händler aber noch gedulden. Durch die Zählweise der Bundes-Notbremse wäre hier erst am Mittwoch Tag 5 erreicht und frühestens könnte es Freitag dann auch wieder mit dem Terminshopping losgehen.

Was öffnet wann?

Das Land hat die neue Coronaschutzverordnung ab dem 15. Mai veröffentlicht, sie gilt bis einschließlich 4. Juni.


Inzidenz über 100

Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr mit Ausnahmen

Kontaktbeschränkung Hausstand + 1 Person eines weiteren Haushalts

Kultur Betrieb von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Aufführungen etc. untersagt

Sport Kontaktloser Sport im Freien: allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt

Freizeit Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Solarien etc. geschlossen

Einzelhandel Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, sind geschlossen (Inzidenz über 150) beziehungsweise nur mit click & meet plus negativem Testergebnis und Personenbegrenzung (Inzidenz zwischen 100 und 150)

Gastronomie Betrieb ist nicht zulässig

Beherbergung Private Übernachtung nur in Härtefällen zulässig

 

Inzidenz 50 bis < 100

Ausgangssperre keine Ausgangsbeschränkung mehr

Kontaktbeschränkung Hausstand + 1 Person eines weiteren Haushalts; außerdem wieder 5 Personen aus 2 Haushalten (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre aus einem der beiden Haushalte)

Kultur Konzerte im Freien mit maximal 500 Personen und negativem Testergebnis möglich; Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. mit vorheriger Terminbuchung möglich

Sport Kontaktloser Sport im Freien mit bis zu 20 Personen erlaubt; Kontaktsport im Freien in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen möglich

Freizeit Kleinere Außeneinrichtungen wie beispielsweise Minigolfanlagen dürfen öffnen; Freibäder öffnen zur Sportausübung mit negativem Testergebnis (Liegewiesen bleiben gesperrt).

Einzelhandel Alle Geschäfte sind geöffnet. Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, können mit negativem Testergebnis ohne Terminbuchung aufgesucht werden. Es gilt Personenbegrenzung.

Gastronomie Betrieb im Außenbereich und mit negativem Testergebnis zulässig

Beherbergung Private Übernachtungen in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und in Hotels mit negativem Testergebnis zulässig; Kapazitätsbegrenzung bei Hotels

 

Inzidenz <50

Kontaktbeschränkung Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten möglich (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre aus einem der beiden Haushalte); private Veranstaltungen im Außenbereich mit maximal 100 Personen, im Innenbereich mit maximal 50 Personen mit negativem Testergebnis möglich

Kultur Konzerte und Aufführungen in Innenräumen mit negativem Testergebnis und Mindestabstand zulässig

Sport Sport im Freien ohne Kontaktbeschränkung möglich; Hallensport/Fitnessstudios mit Test und Kontaktnachverfolgung erlaubt; Kontaktsport im Freien in Gruppen wie bei allgemeinen Kontaktbeschränkungen möglich

Freizeit Freibäder öffnen mit negativem Testergebnis (auch Liegewiesen); Betrieb von Spielhallen, Wettbüros etc. mit negativem Testergebnis möglich

Einzelhandel Alle Geschäfte sind geöffnet mit Personenbegrenzung. Ein Test ist nicht erforderlich.

Gastronomie Betrieb auch im Innenbereich mit negativem Testergebnis mit Abstandsregelungen zulässig

Beherbergung Kapazitätsbegrenzung bei Hotels fällt weg

 

 

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