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Weitere Streiks im öffentlichen Dienst
© Gerwerkschaft ver.di
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Weitere Streiks im öffentlichen Dienst

Morgen und übermorgen bleiben viele Kitas in Remscheid zu, darüber informiert jetzt die Stadt Remscheid. Durch den Streik der Beschäftigten im öffentlichen Dienst können nicht alle Kitas am Dienstag und Mittwoch wie geplant öffnen.

Veröffentlicht: Montag, 13.02.2023 14:16

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Die Gewerkschaften Komba und Verdi rufen zu dem Streik auf - sie fordern 10,5% mehr Gehalt für die Beschäftigten. Insgeamt neun Kitas öffnen an einem oder an beiden Tagen nicht, acht Kitas bieten Notbetreuungen an und nur drei Kitas sind regulär geöffnet. Die Stadt bittet Eltern, sich direkt bei der Kita über mögliche Schließungen zu informieren.

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Weitere Streiks im öffentlichen Dienst
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Ab Dienstag Warnstreiks bei den Stadtverwaltungen, der Straßenreinigung und Abfallentsorgung in Wuppertal, Solingen und Remscheid

 

Am Dienstag, 14. Februar, streiken die Beschäftigten der Stadtverwaltung Wuppertal, des Eigenbetriebs Straßenreinigung Wuppertal, Teile der Abfallwirtschaftsgesellschaft Wuppertal, der Agentur für Arbeit Wuppertal-Solingen und der Stadtsparkasse Wuppertal. Am Mittwoch, 15. Februar, folgen dann die Stadtverwaltung Remscheid, Technischen Betriebe Remscheid; Energie und Wasser Remscheid (EWR), H2O (Bäder Remscheid) sowie in Solingen die Stadtverwaltung, die Technischen Betriebe Solingen, Stadtwerke Solingen (Versorgung), Entsorgung Solingen GmbH (ESG) sowie die Solinger Bädergesellschaft mbH. Ver.di rechnet mit teilweise geschlossenen Kitas und Bädern, erheblichen Einschränkungen in Bürgerbüros, bei den KFZ-Zulassungsstellen und weiteren städtischen Dienstleistungen. Mülltonnen werden nicht geleert und Straßen nicht gereinigt.


Am 14. und am 15. Februar kann es zu streikbedingten Störungen in der Abfallentsorgung kommen. Die Technischen Betriebe Remscheid (TBR) werden versuchen, die unterbliebenen Leerungen von Abfallbehältern kurzfristig nachzuholen.


Sollte eine kurzfristige Nachholung in dieser Woche nicht erfolgen, können in der kommenden Woche am Leerungstag Müllsäcke (keine amtlichen Müllsäcke!) neben die Mülltonnen gestellt werden. Nicht geleerte 14-tägige oder vierwöchentliche Tonnen können dann ebenfalls zur Leerung auf dem Gehweg bereit gestellt werden.

Auf die nachfolgende satzungsrechtliche Regelung wird hingewiesen.

§ 24 der Abfallsatzung - Unterbrechung der Abfallentsorgung

(1) Unterbleibt die der Stadt obliegende Abfallentsorgung bei vorübergehenden Einschränkungen, Unterbrechungen oder Verspätungen infolge von (…) Streiks, werden die erforderlichen Maßnahmen so bald wie möglich nachgeholt.

(2) In Fällen des Abs. 1 besteht kein Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren oder auf Schadensersatz

Die TBR bitten um Verständnis.

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