
Wertgutscheine statt Geld zurück?
Gutscheinzwang für verfallene Tickets – die Verbraucherzentrale Solingen gibt Tipps zur Entscheidung des Bundestags und Bundesrats. Demnach sollen Verbraucher für coronabedingte Ausfälle bei Konzerten und Veranstaltungen verpflichtend Wertgutscheine bekommen. Damit sollen die Ausfälle für die Veranstalter abgemildert werden.
Veröffentlicht: Dienstag, 19.05.2020 13:59
Das neue Gesetz regelt nur die Erstattung von Entgelten. Wenn Verbraucher Leistungen wie Tickets oder Monatsbeiträge noch nicht bezahlt haben und das Event abgesagt wird oder die Einrichtung geschlossen bleibt, können sie die Bezahlung auch weiterhin verweigern. Nur Tickets, die vor dem 8. März gekauft wurden, sollen durch Gutscheine ersetzt werden. Wenn der Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst wurde, können die Gutscheinbesitzer die Auszahlung des Gegenwertes verlangen. Weitere Infos gibt es bei der Verbraucherzentrale.