
Wuppertaler Polizeipräsident gewinnt gegen AfD
Der Wuppertaler Polizeipräsident Markus Röhrl hat als Kläger gegen den Kreisverband der Wuppertaler AfD als Beklagtem einen Prozess am Oberlandesgericht Düsseldorf gewonnen. Dabei ging es um ein Wahlplakat, mit dem die AfD zur Europawahl 2019 in Wuppertal geworben hatte. Darauf war ein Zitat des Wuppertaler Polizeipräsidenten Markus Röhrl zu lesen gewesen, dass dieser zum Thema Jugendkriminalität in einem Zeitungsinterview geäußert hatte. Gegen die Verwendung des Zitats durch die AfD im Wahlkampf hatten das Land NRW und Wuppertals Polizeipräsident Markus Röhrl eine Unterlassungsklage eingereicht. In seiner Urteilsbegründung folgt das Gericht der Auffassung der Kläger, dass der Kreisverband die Aussage aus dem Zeitungsinterview durch die Verwendung auf dem Wahlplakat der Partei in einen sinnentstellenden Kontext gestellt und sie damit verfälscht habe. Damit werde der Polizeipräsident politisch vereinnahmt und instrumentalisiert und dem Leser suggeriert, der Polizeipräsident stehe der AfD nahe und fordere zur Wahl der Partei auf. Das füge dem Ruf des Leiters einer Landesbehörde und auch dem Land selbst Schaden zu.
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