
Wuppertaler Rat will DOC-Klage zurückziehen
CDU, SPD, Grüne, FDP und Freie Wähler haben einen gemeinsamen Antrag für die Wuppertaler Ratssitzung am Montag vorlegt.
Veröffentlicht: Mittwoch, 13.11.2019 13:40
Unter der Überschrift "Klage DOC beenden" will der Wuppertaler Stadtrat nahezu einstimmig ein klares Signal in die Nachbarstadt senden: Die Wuppertaler Stadtverwaltung soll beauftragt werden, alle Klagen gegen das geplante Designer Outlet Center in Lennep zurückzuziehen. Vorraussetzung: Die mit der Stadt Remscheid und Investor McArthur Glenn zuletzt ausgehandelte Reduzierung von Verkaufsflächen im DOC soll schriftlich vereinbart und auch im Grundbuch abgesichert werden. Im Gegenzug erwarte man außerdem, dass seitens der Stadt Remscheid alle anhängigen Klagen "gegen Bauvorhaben der Stadt Wuppertal zurückgenommen und keine weitergehenden Forderungen erhoben werden." Über den Antrag soll in der Wuppertaler Ratssitzung am Montag entschieden werden.
Der Antragstext im Wortlaut
Klage DOC beenden
Gemeinsamer Antrag vom 13.11.2019 / Antrag zur Tagesordnung, Tagesordnungspunkt 11.8
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Freie Wähler beantragen, der Rat der Stadt Wuppertal möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Normenkontrollklage der Stadt Wuppertal gegen den Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid sowie die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes und die in diesem Zusammenhang weiter anhängigen Klagen unverzüglich zurückzunehmen.
2. Der Rat der Stadt Wuppertal erwartet, dass Zug um Zug auch die in diesem Zusammenhang anhängigen Klagen der Stadt Remscheid gegen Bauvorhaben der Stadt Wuppertal zurückgenommen und keine weitergehenden Forderungen erhoben werden.
3. Auf der Basis des mit der Stadt Remscheid und McArthur Glen ausgehandelten Kompromisses, ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, welche die Umsetzung der Verkaufsflächenreduzierung durch Eintragung entsprechender Dienstbarkeiten ins Grundbuch rechtlich sichert und zugleich sicherstellt, dass die Grundbucheintragung ohne Zustimmung der Stadt Wuppertal nicht mehr verhindert werden kann.