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Zahlungsaufschub bei Energieversorgern
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Zahlungsaufschub bei Energieversorgern

Aufgrund der Coronakrise haben einige Energieversorger angekündigt, freiwillig vorübergehend auf Gas- und Stromsperren zu verzichten.

Veröffentlicht: Donnerstag, 02.04.2020 03:55

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Das gilt für Kunden, die im Zahlungsrückstand sind. Zudem gibt es dazu eine neue gesetzliche Vorgabe. Kunden, die ihre Strom- oder Gasrechnung nicht zahlen können, erhalten in der aktuellen Krise einen maximal 3-monatigen Zahlungsaufschub. Das gilt bis maximal 30. Juni und nur dann, wenn der Vertrag vor dem 8. März in diesem Jahr geschlossen wurde. Die Solinger Verbraucherzentrale sagt aber auch, der Zahlungsaufschub sei keine Zahlungsfreiheit. Spätestens nach der Coronakrise können dann auch wieder die Gas- und Stromleitungen gesperrt werden bis zum Zahlungseingang.


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