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Corona Schnelltests ab Montag kostenpflichtig
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Corona Schnelltests ab Montag kostenpflichtig

Auch im RSG-Land bitten die Betreiber der Testzentren ab 11. Oktober zur Kasse: 20 Euro in der Alten Maschinenhalle am Solinger Grünewald, 14 Euro im Remscheider Walk-In Testzentrum auf der Alleestraße.

Veröffentlicht: Freitag, 08.10.2021 12:46

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Ab Montag (11. Oktober) sind die Corona-Schnelltests nicht mehr für alle kostenlos. Die Preise legen die Betreiber der Testentren selbst fest. In der Alten Maschinenhalle am Solinger Grünewald (Gründer- und Technologiezentrum) bekommt ihr den Antigen-Test für rund 20 Euro, im Remscheider Corona Walk-In am Rathaus (Fastenrathstraße) bereits für knapp 14 Euro. Bei beiden Zentren sind die bar- sowie bargeldlose Zahlung vor Ort möglich. Hier zum Vergleich einige Testzentren, die ihre Preise bereits veröffentlicht haben (Stand 9. Oktober):


Remscheid

Testzentren Alte Feuerwache & Kölner Straße (Lennep) = 15 Euro

EcoCare Schüttendelle = 14,99 Euro

Drive-In Schützenplatz = 20 Euro (nur Barzahlung)

Corona Walk-In Alleestraße/Fastenrathstraße = 13,99 Euro


Solingen

Testzentrum Drive-In Schützenplatz (Ohligs) = 14,50 Euro

TestCov Drive Thru Weyersberg (Mitte) = 14,90 Euro

Alte Maschinenhalle Grünewald (Mitte) = 19,90 Euro

Ev. Kirchengemeinde Wittenbergstraße (Ohligs) = 19,90 Euro


Die Preise in anderen Testzentren liegen noch nicht endgültig fest bzw. wurden noch nicht veröffentlicht, werden sich nach Einschätzung der Anbieter aber auch in einem Rahmen zwischen 15 und 20 Euro bewegen.

Übersicht der Testzentren im RSG-Land

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Für wen sind die Test weiterhin kostenlos?

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Anspruch auf kostenlose Schnelltests haben auf jeden Fall weiterhin alle Kinder unter 12 Jahren, weil es für sie noch keine freigegebenen Impfstoffe gibt. Für eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2021 bleiben die Tests außerdem für 12- bis 17-jährige kostenlos - also kurz gesagt für alle unter 18 - außerdem für Schwangere.

Gratistests gibt es bis auf Weiteres außerdem für alle, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder die den Test nach einer nachgewiesenen Coronainfektion benötigen, um die Quarantäne zu beenden.

Und: Die Bezahlregelung gilt NICHT für Tests im Betrieb. Arbeitgeber müssen allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, zweimal wöchentlich einen Schnell- oder Selbsttest zur Verfügung stellen. Diese Regelung aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt mindestens bis zum 24. November 2021.

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