
Kein Test für Botanischen Garten Solingen notwendig
Solinger Ordnungsdezernent reagiert auf Nachfragen der RSG-Hörer und stellt klar: "Die Leute sollen an die Luft."
Veröffentlicht: Sonntag, 25.04.2021 13:14
In den Bestimmungen zur neuen Bundes-Notbremse im Infektionsschutzgesetz heißt es zwar, dass "die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten" geöffnet werden dürfen, wenn Besucher ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen. Auf Nachfrage zahlreicher RSG-Hörer stellt Ordnungsdezernent Jan Welzel allerdings klar, dass das NICHT für den Botanischen Garten am Solinger Vogelsang gilt: "Ich stufe dies als Park einer Stadt ein, der nur anders bezeichnet wird." Daher gäbe es hierfür keine Reglementierung, so Welzel und ergänzt: "Die Leute sollen an die Luft".
Anders ist die Lage bei den Tierpark. Wer Fauna und Vogelpark in Solingen oder ab Montag auch wieder den Wuppertaler Zoo besuchen, muss ein maximal 24 Stunden altes, negatives Testergebnis vorlegen. Nur Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen.
Mehr zu den neuen Regelungen der "Bundes-Notbremse" erfahrt ihr hier