2G kommt fast überall: Das sind die neuen Corona-Beschlüsse

2G auch beim Shopping und Kontaktbeschräkungen für Ungeimpfte. Auf diese neuen schärferen Corona-Maßnahmen haben sich Bund und Länder geeinigt.

© Fabian Sommer (dpa)

Noch-Kanzlerin Merkel und NRW-Ministerpräsident Wüst nannten es einen "Nationalen Akt der Solidarität". Bund und Länder wollen wie angekündigt die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehen verschärfen, um damit vor allem Krankenhäuser und Intensivstationen zu entlasten. Wer sich nicht impfen lassen will, muss mit erheblichen Einschränkungen rechnen. Die Bereiche, in denen mindestens die 2G-Regel gilt, werden deutlich ausgeweitet. Bar- und Clubbetreiber müssen in Hotspots erneut ihre Läden schließen.

Wir haben das Maßnahmen-Paket für euch zusammengefasst:

Das sind die Ergebnisse des Corona-Gipfels vom 2. Dezember

  • 2G BEIM SHOPPEN: Der Zutritt zu Geschäften wird auf Geimpfte und Genesene beschränkt und das unabhängig davon, wie hoch die Inzidenz ist. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien und Apotheken.
  • 2G IM FREIZEITBEREICH: Bei jeglichen Freizeitaktivitäten, egal ob Kino-, Theater- oder Restaurantbesuchen soll 2G bundesweit gelten. Die Länder haben zusätzlich aber auch die Option, auf 2G Plus (mit aktuellem Test) zu verschärfen, wenn es die Lage vor Ort erfordert.
  • KONTAKTREGELN: Private Treffen, "an denen nicht geimpfte oder nicht genesene Personen teilnehmen" teilnehmen, sollen auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen. Wenn sich ausschließlich Geimpfte oder Genesene treffen, gibt es keine Beschränkungen .
  • GROSSVERANSTALTUNGEN: Für Events in Innenräumen soll es eine Obergrenze von 5.000 Personen geben, im Freien von bis zu 15.000 Besuchern. Generell soll es bei Großveranstaltungen jeglicher Art (auch für Fußballspiele) eine Begrenzung der Zuschauerkapazität von 30 bis maximal 50 Prozent geben. Zugang jeweils nur für 2G und mit Maske.
  • GASTRONOMIE: Restaurants werden nicht bundesweit geschlossen. Regional sollen aber "zeitlich befristete" Schließungen durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes wieder möglich gemacht werden. Das gilt auch für mögliche Alkoholverkaufsverbote oder Einschränkungen bei Hotelübernachtungen.
  • NEUE HOTSPOT-REGELUNG: Ein "Hotspot" ist laut Beschluss nun eine Stadt oder ein Kreis mit einer Inzidenz von 350 oder mehr. Von einer Hospitalisierungsrate ist mittlerweile keine Rede mehr.
  • BARS, CLUBS: Clubs, Diskotheken und Bars sollen in Hotspots geschlossen werden.
  • PRIVATE FEIERN: Steigt die Inzidenz über 350, sollen auch private Feiern begrenzt werden - auf 50 Gäste in Innenräumen und maximal 200 Leute im Freien, jeweils nur Geimpfte und Genesen.
  • BÖLLERVERBOT: Bund und Länder haben, um die Krankenhäuser zu entlasten, außerdem ein Böllerverbot an Silvester und Neujahr verhängt. Auch der Verkauf von Feuerwerkskörpern wird wieder verboten.


Impfplicht und Impfstatus

Das wohl am meisten diskutierte Thema des Bund-Länder-Gipfels war die Impfpflicht. Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht soll zeitig auf den Weg gebracht werden, die allgemeine Impfpflicht dann ab Februar 2022 folgen. Dazu bedarf es aber einer Abstimmung im Bundestag. Der Ethikrat soll vorher eine Empfehlung dazu erarbeiten.

Noch keine Entscheidung gab es beim Gipfel, ab welchem Monat der Status "geimpft" künftig in Deutschland ausläuft. Auf EU-Ebene wird über einen Zeitraum von neun Monaten nach der zweiten Impfung diskutiert. Bund und Länder wollen bis Jahresende entscheiden, ob und wie das in Deutschland umgesetzt wird.

Um die Impfkampange zu beschleunigen, sollen Apotheker und Zahnärzte ebenfalls mitimpfen. Dafür ist eine gesetzliche Änderung geplant.

Folgt NRW der Bundeslinie?

In der Vergangenheit wichen die Beschlüsse von Bund-Länder-Konferenzen mit den Regeln für Nordrhein-Westfalen hier und da doch deutlich ab. Im Vorfeld der heutigen Runde hatte der neue NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst allerdings angekündigt, dass er auf bundeseinheitliche Standards und Regeln setzen möchte. Am Ende aber entscheidet, was in der Coronaschutzverordnung steht, zumal sich das Landeskabinett eigentlich schon auf einige Punkte geeinigt hatte. Diese wird für NRW in den kommenden Stunden oder Tagen aktualisiert. Dann steht fest, auf was sich die Menschen in NRW einstellen müssen - und ab wann die neuen Regeln auch bei uns im RSG-Land gelten.

Die MPK-Beschlüsse im Wortlaut

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