Abitur-/Abschlussklassen und Vorschulkinder dürfen feiern
Veröffentlicht: Donnerstag, 03.06.2021 15:52
Eine Regelung in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes ermöglicht jahrgangsinterne Partys und Abschlussfeiern.

Das NRW-Gesundheitsministerium hat am Feiertag eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung erlassen, die ab 5. Juni in Kraft tritt. Ein Punkt darin dürfte alle Abitur- und Abschlussklassen im RSG-Land freuen. In allen Städten und Kreisen mit einer stabilen Inzidenz unter 100 - dazu gehören also auch Remscheid und Solingen - darf gefeiert werden. Allerdings: Die Schülerinnen und Schüler müssen dabei unter sich bleiben, Eltern oder Lehrer dürfen nicht dabei sein. Die Abschlussparty muss privat organisiert sein, außerhalb der Schule stattfinden und rechtzeitig bei der Stadt angemeldet werden, außerdem benötigen die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler einen negativen Testnachweis. Die Regelung ist allerdings klar befristet 11. Juli.
Eine ähnliche Ausnahmeregelung gibt es auch für Kita-Abschlussfeiern von bzw. mit den Vorschulkindern. Unterschied dabei: Hier darf auch innerhalb der Einrichtung gefeiert werden und es können pro Kind zwei erwachsene Begleitpersonen, Geschwister und auch die Erzieherinnen und Erzieher dabei sein.
Im Wortlaut: Aus der Corona-Schutzverordnung
Möglich sind bis einschließlich 11. Juli 2021
- ausschließlich interne und jeweils einmalige, selbst organisierte Feste von Schulabgangsklassen oder -jahrgängen außerhalb von Schulanlagen und Schulgebäuden mit Negativtestnachweis und ohne Einhaltung des Mindestabstands unter Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit, wenn durch besondere Maßnahmen gewährleistet ist, dass an diesen Veranstaltungen ausschließlich die Mitglieder der jeweiligen Abschlussklasse oder des jeweiligen Abschlussjahrgangs teilnehmen, wobei die zuständige Behörde über die Veranstaltung mindestens zwei Werktage vor der Veranstaltung zu informieren ist,
- Abschlussfeste von Vorschulkindern innerhalb und außer-halb der Einrichtungen mit jeweils höchstens zwei erwachsenen Begleitpersonen pro Kind, Geschwistern, Erzieherinnen und Erziehern mit Negativtestnachweis und ohne Einhaltung des Mindestabstands unter Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit, wobei Geschwister bis zum Schuleintritt von dem Testnachweiserfordernis ausgenommen sind und die zuständige Behörde über die Veranstaltung mindestens zwei Werktage vor der Veranstaltung zu informieren ist.
Da die Regelung heute (Fronleichnam) erst bekannt wurde, werden sich die Stadtverwaltungen in Remscheid oder Solingen wahrscheinlich erst Anfang nächster Woche näher damit beschäftigen können und damit klären, wie und wo geplante Feiern angemeldet werden können.