Arbeitslose müssen Urlaub bei der Arbeitsagentur melden

Arbeitslose müssen eine Urlaubsreise vorher anmelden. Darauf macht die Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal jetzt aufmerksam. Mit den weiteren Lockerungen der Reisebeschränkungen, stelle sich für viele die Frage, ob sie einen Urlaub antreten dürfen, den sie vor der Krise und vor der Arbeitslosigkeit gebucht hatten.

Einige Menschen hatten bereits einen Urlaub gebucht und wurden dann im Zuge der Corona-Krise arbeitslos. Für sie stellt sich nun die Frage, ob sie ihren Urlaub antreten dürfen und dann auch weiterhin Arbeitslosengeld bekommen. Hierfür gibt es eine klare Regelung, sagt die Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal. Arbeitslose können maximal drei Wochen im Jahr in Urlaub fahren und dabei weiter ihr Arbeitslosengeld erhalten. Eine geplante Reise muss eine Woche vorher der Agentur mitgeteilt werden. Auch Reisen bis zu sechs Wochen sind möglich, Arbeitslosengeld gibt es dann aber nur für die ersten drei Wochen.

 

Weitere Meldungen