Die Corona-Regeln in Remscheid: Ausgangssperre, Parks, Maskenpflicht und Kitas

Angesichts der hohen Inzidenzwerte hat der Remscheider Krisenstab die Schutzmaßnahmen verlängert und erweitert. Das gilt ab 17. April in Remscheid.

© Jonas Reimann, Innenstadtmanagement

Wegen weiterhin überdurchschnittlicher Inzidenzwerte und einer hohen Auslastung des Klinikums verlängert und erweitert die Stadt Remscheid ihre Corona-Schutzmaßnahmen. Die aktualisierte Fassung gilt zunächst bis zum 26. April 2021. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Der KOD kontrolliert verstärkt. Hier die Regelungen im Einzelnen:


Ausgangssperre

Zwischen 21 und 5 Uhr darf die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen werden. Ausnahmen gibt es nur:

  • zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
  • zur Berufs- bzw. Dienstausübung (ein Nachweis in Form eines Arbeitsausweises oder einer Arbeitgeberbescheinigung sind in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen),
  • zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähri­ger,
  • zur Begleitung Sterbender,
  • zur Versorgung von Tieren oder
  • zu ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken, die im Einzelfall glaubhaft nachgewiesen werden müssen.


Kontaktregel

Außerhalb der Zeiten der Ausgangssperre gilt für jegliche Treffen im öffentlichen und privaten Bereich in Remscheid: Ein Hausstand darf mit maximal mit einer anderen Person zusammenkommen. Die Gruppe darf insgesamt aber nicht größer als fünf Personen sein. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Paare, auch wenn sie nicht im gleichen Haushalt leben, gelten als ein Hausstand. Treffen und Besuche von Ehe- und Lebenspartnern (auch über Nacht) fallen nicht unter die Kontaktregel.


Abstand halten in Parks und Wäldern

Seit 17. April sind die zwischenzeitlich gesperrten Parks (Stadtpark, Hardtpark, Kuckuck) wieder geöffnet. In den Parks und auf allen anderen Grünanlagen, Spielplätzen und in den Wäldern gilt aber die Kontaktregel (ein Haushalt plus eine weitere Person, siehe oben). Neu ist außerdem eine verschärfte Abstandsregel: Zwischen den verschiedenen Personengruppen muss in den genannten Bereich mindestens 5 Meter Abstand gehalten werden. Nur auf den Spielplätzen sind Kinder bis zum Alter von 6 Jahren davon ausgenommen.


Schließung aller Sportfreianlagen und Bolzpläze

Alle städtischen und privaten, also auch vereinseigenen Sportfreianlagen sind gesperrt und dürfen nur von den dafür zuständigen Personen für die Kontrolle und Instandhaltung der Anlagen betreten werden.


Appell: Kita-Kinder möglichst zuhause betreuen

Die Remscheider Kindertagesstätten gehen ab 19. April 2021 in den eingeschränkten Pandemiebetrieb. Das heißt: Die Kitas bleiben grundsätzlich mit weiterhin reduziertem Betreuungsumfang (minus 10 Stunden) geöffnet. Die Stadt appelliert aber eindringlich an alle Eltern, ihre Kinder wenn möglich zuhause zu betreuen.


Mitfahrer-Maskenpflicht

Seit 13. April müssen in Remscheid die Mitfahrerinnen und Mitfahrer bei Fahrten mit einer haushaltsfremden Person im privaten PKW eine medizinische Maske tragen. Hiervon sind Kinder bis 6 Jahre ausgenommen.


Maskenpflicht in der Innenstadt

Im Kernbereich der Remscheider Innenstadt sowie rund um das Brückencenter am Hauptbahnhof (Pirnaer Platz) gilt weiterhin eine erweiterte Maskenpflicht.


Besucherbegrenzung bei Beerdigungen

Bei Trauerfeiern und Beerdigungen dürfen nicht mehr als 25 Personen teilnehmen.


"Notbremse" - weitere Maßnahmen

Die derzeitigen Regelungen für Geschäfte, körpernahe Dienstleistungen, Kultureinrichtungen und Museen bleiben bestehen.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut

Vorlage Arbeitgeber-Bescheinigung

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