Das ist an Allerheiligen nicht erlaubt

Morgen ist Allerheiligen. Der 1. November ist in 5 Bundesländern und auch bei uns in NRW ein stiller Feiertag.

Viele Dinge sind an Allerheiligen nicht erlaubt: Beispielsweise dürfen keine Ausstellungen stattfinden, Volksfeste und auch Shows auf Freizeitanlagen. Auch für Diskotheken gilt ein Verbot, sowie für Spielhallen. Umziehen darf man im Übrigen auch nicht. Diese Verbote und Einschränkungen gelten morgen zwischen 5 und 18 Uhr. Und auch für Bäckereien gelten andere Regeln, weil es sich um einen gesetzlichen Feiertag handelt. Deswegen werden gewerbliche Anbieter am 1. November nur für fünf Stunden öffnen, also auch unsere Bäckereien in Remscheid und Solingen. Am besten kontrolliert man vorher beim jeweiligen Bäcker, wie die Öffnungszeiten sind.