"Flintenweib"-Beleidigung: Keine Geldstrafe für Solingerin
Veröffentlicht: Mittwoch, 02.10.2024 05:53
Weil sie die FDP-Politikerin Strack-Zimmermann online beleidigte, sollte eine 78-Jährige ursprünglich eine Geldstrafe zahlen. Das Urteil wurde aufgehoben.

Im Fall um eine Beleidigung gegenüber der FDP-Europa-Abgeordneten Marie-Agnes Strack-Zimmermann ist am Nachmittag (01.10.24) das Urteil gefallen. Die 78-jährige Angeklagte hat die Anklage im Berufungsprozess erfolgreich abgewehrt. Sie war angeklagt, weil sie die damalige verteidigungspolitische Sprecherin Strack-Zimmermann 2020 auf Facebook als "Flintenweib" bezeichnet haben soll und abwertende Emojis hinzugefügt haben soll. Das damalige Urteil ist aufgehoben worden. Ursprünglich sollte sie dafür eine Geldstrafe zahlen.