Fronhof-Prozess: Verteidiger halten Plädoyer

Die Anwälte des Messer-Attentäters widersprachen nicht der von der Staatsanwaltschaft geforderten lebenslangen Freiheitsstrafe, stellten aber die zusätzliche Verhängung der Sicherungsverwahrung in Frage.

© Thorsten Kabitz / Radio RSG

Eine vollständige Aufarbeitung des Anschlags und die Frage nach dem Warum sei nicht gelungen, bekannte Pflichtverteidiger Daniel Sprafke. Auch er als Verteidiger sei an Grenzen gestoßen, ein Setting zu schaffen, um den Angeklagten mit seinem gänzlich anderen kulturellen Hintergrund zu verstehen. Issa Al H. habe es weder in der einen noch der anderen Welt zu etwas gebracht. Er habe es nicht geschafft, sich hier an Regeln zu halten, sei daher auch nach hiesigen Maßstäben zu verurteilen. Issa Al H. habe mit seiner Tat die Grenzen des Vorstellbaren überschritten, so Pflichtverteidiger Daniel Sprafke. Eine lebenslange Freiheitsstrafe sei dafür angemessen. Bei der Frage nach der Sicherungsverwahrung könne man den Syrer, der in einer vom IS kontrollierten Region sozialisiert worden sei, aber nicht nach gängigen Maßstäben beurteilen. Darauf habe auch der psychologische Gutachter hingewiesen. Issa Al H. selbst hielt sich in seinen letzten Worten kurz: Dass er radikal sei, oder einen Hass auf die Deutschen verspüre, treffe nicht zu. Worte der Reue oder des Bedauerns gab es vom Angeklagten nicht. Verteidiger Daniel Sprafke jedoch sprach den Opfern des Anschlags, von denen einige auch im Prozess ausgesagt hatten, sein Mitgefühl aus. Er bewundere ihre Stärke, frei von jedem Hass. Auch wenn die Hoffnung, durch den Prozess Frieden zu finden, enttäuscht worden sei. Ist für den Messer-Attentäter vom Solinger Fronhof lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung angemessen oder nicht? Mit dieser Frage muss sich jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigen, das morgen (10.09.) um 9.30 Uhr sein Urteil in dem Fall sprechen will.(tk)

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