Inklusion am Arbeitsplatz im RSG-Land soll einfacher werden

Die Inklusion von Behinderten auf dem Arbeitsmarkt ist bisher noch mit viel Bürokratie verbunden. Unterstützung kriegen Firmen in Remscheid, Solingen und Wuppertal über die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, kurz EAA.

Ein Behindertenparkplatz an der Raststätte Remscheid Ost
© Michael Hartke

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber, kurz EAA sind seit gut einem Jahr gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollen helfen, dass Arbeitgeber die Einbindung von Menschen mit Behinderten leichter umsetzen können. Ziel dieser Ansprechstellen ist, Arbeitgeber zu beraten, was in ihrem Betrieb möglich ist, um Menschen mit Einschränkungen einzustellen. Dabei geht es unter anderem um finanzielle Unterstützung oder bestimmte Ausstattung am Arbeitsplatz. Fachberater beraten und vermitteln, wo und wie Unternehmen aus allen Branchen Hilfen beantragen können. Der Vorteil der EAA: Sie bündeln Beratungsangebote, die bisher bei unterschiedlichen Stellen angesiedelt waren. Für Arbeitgebende ist die Beratung kostenlos. Koordiniert und bezahlt wird das Angebot durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR). Ansprechpartner für Betriebe im RSG-Land ist Dieter Ritter, Fachberater für Inklusion bei der Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW), der im Solinger Industriehaus an der Neuenhofer Straße sein Büro hat. Kontakt: Dieter.Ritter@faw.de Tel. 0212 - 3808 1291 oder mobil 0151 266 00 340.

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