Keine Knöllchen-Revolution in Remscheid

Bei der Remscheider Stadtverwaltung soll sich bei der Halterhaftung bei Knöllchen nicht viel ändern. Zuvor gab es ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht.

Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haftet nicht automatisch der Fahrzeughalter für Parkverstöße. In Remscheid werde das jedoch kaum Auswirkungen haben, so die Verwaltung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion. Demnach bekommt der Halter zwar Post von der Bußgeldstelle. Wenn er angibt, nicht der Fahrer gewesen zu sein, muss er lediglich die Verfahrenskosten tragen, aber kein Bußgeld zahlen. Kann die Stadt innerhalb von drei Monaten den tatsächlichen Täter nicht ermitteln, wird das Verfahren eingestellt. Anders war es im Fall vor dem Bundesverfassungsgericht: Der beschuldigte Fahrzeughalter in Siegburg hatte geschwiegen, und die Stadt wollte ihm das Bußgeld auferlegen. Dieses Verhalten sei jedoch äußerst selten, so die Stadt Remscheid.

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